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Kosten wiederholte EV

Verfasst: 04.07.2012, 16:43
von Layla
Hallo zusammen,

habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden :-)

Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?

Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...

Freue mich über eure Hilfe.

Gruß, Layla

Re: Kosten wiederholte EV

Verfasst: 04.07.2012, 16:58
von Geniesserin
Du schreibst doch schon selbst, das eine ev nur nach 1,500 berechnet wird, warum sollte das bei einer wiederholten ev anders sein?

Re: Kosten wiederholte EV

Verfasst: 05.07.2012, 15:59
von Spkie
:zustimm

Re: Kosten wiederholte EV

Verfasst: 05.07.2012, 16:07
von RA-mw
Da habe ich so noch gar nie genau drauf geachtet, macht das Programm :) :pfeif