Kosten wiederholte EV
Verfasst: 04.07.2012, 16:43
Hallo zusammen,
habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?
Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...
Freue mich über eure Hilfe.
Gruß, Layla
habe leider keinen passenden Eintrag gefunden, wäre statt einer Antwort also auch mit einem Link zufrieden
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wenn ich eine wiederholte EV abgebe (3309 mit 0,3 Gebühr) aus einem Streitwert von 2740,00 Euro, berechne ich dann nur aus 1500 (Höchststreitwert) oder aus den vollen 2740?
Gemäß § 25 Abs. 4 denke ich, dass der volle Streitwert zu verwenden wäre, aber EV ist ja eigentlich nur 1500 Euro...
Freue mich über eure Hilfe.
Gruß, Layla