Seite 1 von 1

Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung?

Verfasst: 04.07.2012, 14:48
von Nachtelfin
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Dem GV wurde ein Verhaftungsauftrag erteilt. Heute bekamen wir unseren Antrag nebst Unterlagen zurück mit dem Vermerk, dass der Schuldner zwei Mal nicht angetroffen wurde. Rechnung natürlich anbei.
Der machts sich einfach. Meine Frage nun: Erinnerung oder gleich Dienstaufsichtsbeschwerde? Oder habt ihr einen anderen Vorschlag?

Re: Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung

Verfasst: 04.07.2012, 14:50
von Pepples
Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.

Re: Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung

Verfasst: 04.07.2012, 15:20
von Nachtelfin
so erledigt, mein Profil wurde ergänzt :D

Re: Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung

Verfasst: 04.07.2012, 16:06
von Tölpel
Du musst erst Duchrschunbeschluss/Beschluss zur Pfändung an Sonn- und Feiertagen/zur Nachtzeit erwirken.

Gruß vom Tölpel

Re: Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung

Verfasst: 20.01.2015, 12:01
von likema31
Ich schließe mich mal mit einer Frage an. Mir geht es genauso wie der Threaderstellerin, Beschluss nach § 758a ZPO müsste erst noch erwirkt werden.

Jetzt ist es allerdings so, dass wir zufällig Kenntnis davon haben, dass der Schuldner demnächst in der JVA einsitzen wird. In diesem Falle macht es doch Sinn, in ein paar Wochen neuen Verhaftungsauftrag zu erteilen, oder?

Re: Gerichtsvollzieher führt Verhaftung nicht aus Erinnerung

Verfasst: 20.01.2015, 12:13
von Liesel
Wieso denn neuen Verhaftungsauftrag, wenn er dann bereits in der JVA ist? Den dann zuständigen GV mit der Abgabe der VA beauftragen.