Seite 1 von 2

Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 27.06.2012, 16:25
von dina27
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: :wink1

Ich habe folgendes Vermögensverzeichnis vorliegen:

- Die Schuldnerin ist selbstständig mit einer Unternehmensberatung (Einzelfirma)
- ihr Ehemann hat eigenes Einkommen in Höhe von ca. 2.290,00 €
- Ein Sohn 13 Jahre alt
- Fernseher Baujahr 2008, Wert ca. 400,00 €
- Auto Rover 600, BJ 1994, KM 120.000
- Kindergeld 185,00 €
- kein Konto !!!
- derzeit keine Aufträge und somit auch keine Einkünfte
- Außenstände bei einer Firma im Ausland

So und nun möchte mein Chef, dass ich auf jeden Fall etwas pfände. Er wollte das Auto pfänden lassen, aber das lohnt doch nicht oder?! Hierdurch haben wir doch auch nur noch mehr Kosten. Es ist auf jeden Fall so, dass er sagt sie hätte Geld (aber beweisen kann man das ja nicht). In der Akte habe ich alte Rechnungen an Auftraggeber, aber nirgendwo steht eine Bankverbindung! Auch das Internet spuckt nichts aus.

Hat vielleicht noch jemand eine Idee? Verdachtspfändung bei Banken vielleicht?! Aber wir sind in einer "Großstadt", da gibt es mehr als drei Banken und ich darf ja nur drei angeben! Aber es ist doch schon komisch, dass sie selbstständig ist und kein eigenes Konto hat oder?!

Vielen lieben Dank schon mal vorab! :thx

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 27.06.2012, 16:37
von RA-mw
Hat sie dann angegeben von was sie lebt, wenn das Geschäft nicht läuft?

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 27.06.2012, 16:59
von dina27
Sie hat nur auf der ersten Seite das Einkommen des Ehemannes angegeben und bei der Spalte monatliche Einkünfte ist nichts eingetragen :(

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 27.06.2012, 17:44
von silvester
Das Kindergeld wird ja regelmäßig unbar ausgezahlt. Minhin dürfte sie das Konto eines Dritten nutzen. Hat sie dazu keine Angaben gemacht, so wäre das zunächst ein Nachbesserungsgrund. Der Herausgabeanspruch kann gepfändet werden.
Die Pfändung des Autos ist im Grundsatz möglich, auch bei dem Alter. Benötigt sie es allerdings für ihr Gewerbe eher nicht.
Eventuell könnte ein Steuerrückzahlungsanspruch gepfändet werden

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 27.06.2012, 17:48
von jenniver
Ich habe schon einmal bei einem selbständigen Schuldner angerufen und so das Kreditinstitut herausbekommen und sofort VZV und Pfüb beantragt. Innerhalb von zwei Wochen wurde alles gezahlt.

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 28.06.2012, 15:17
von dina27
Was hast du denn dem Schuldner am Telefon gefragt, wenn ich so blöd fragen darf :oops:

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 28.06.2012, 19:58
von Bino
Wie alt ist denn die EV?
Sie müsste ggf. die Angaben zu Ihren Einkünften/Aufträgen aktualiseren. Wenn sie von ihrer eigenen Firma nicht leben kann, muss sie auch angeben, wovon sie lebt. Wahrscheinlich behauptet sie, von den Einkünften ihres Mannes, aber da würde ich nochmal nachhaken.

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 28.06.2012, 20:28
von jenniver
dina27 hat geschrieben:Was hast du denn dem Schuldner am Telefon gefragt, wenn ich so blöd fragen darf :oops:
Ich hatte wahrscheinlich die Sekretärin am Apparat. Habe ihr gesagt, dass ich meine Überweisung an die Bank nicht ausgeführt wurde und ich die Bankdaten abgleichen will, damit ich die Rechnung bezahlen kann. Sie wollte zwar wissen, um was es genau geht, aber ich sagte ihr, dass ich das nicht genau weiß, da mein Mann alles gemacht hat und die Unterlagen hat, aber der ist jetzt für längere Zeit im Ausland und ich wollte halt keinen Ärger, wegen Mahnung etc. Sie sagte, die Bankverbindung könnte sie mir nicht am Telefon durchgeben, aber das Kreditinstitut. Aber das hatte mir ja schon gereicht. Kontonummer brauche ich ja für eine Pfändung zum Glück nicht.

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 28.06.2012, 22:51
von mrsgoalkeeper
Der gute alte Ehefrauentrick - geht fast immer :pfeif

Wenn sie selbstständig ist, kannst du sie alle 6 Monate zur ev Laden lassen.

Re: Vermögensverzeichnis-weiteres Vorgehen???

Verfasst: 29.06.2012, 08:42
von Majo
mrsgoalkeeper hat geschrieben: Wenn sie selbstständig ist, kannst du sie alle 6 Monate zur ev Laden lassen.
Ui, das ist mir neu! Hat jemand einen § für mich?