Vollstreckungsandrohung wegen Bagatell-Zinsforderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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UBV
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#1

26.06.2012, 16:51

Hallo an alle anderen ReNos,

habe ein kniffliges Problem, für das ich keine passende Lösung finde.

Unser Mdt. (Schuldner) ist per KfB zur Zahlung von € 32,50 verpflichtet worden, hat diesen Betrag unverzüglich an die Gegenseite (Gläubiger) überwiesen, aber dabei leider vergessen, die Zinsen (sage und schreibe EURO 0,47 :!:) zu berechnen bzw. mitzubezahlen.

Die RAin des Gläubigers schickte uns nun eine Vollstreckungsandrohung, womit EURO 14,28 Extra-Kosten anfallen.

Wir erwiderten hierauf, daß es ein Versehen war und es doch genügt hätte, telefonisch zu mahnen. Unser Mandant wollte die 47 Cent nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Inzwischen (sofort nach Vollstreckungsandrohung) hat Mdt. die 0,47 EURO nachgezahlt.

Gegenseite besteht aber auf Zahlung der Kosten für Vstr.androhung, da sie damit ja "den kostengünstigsten Weg gewählt" hat. Hinweise auf Schikaneverbot (§226 ZPO) oder Schadensminderungspflicht (§788, A1, S1; 91 ZPO nicht notwend. Kosten hat Schuldner NICHT zu tragen), Rechtsmißbräuchlichkeit u.dergl. verpufften.

Muss damit rechnen, dass gegn. RAin tatsächlich vstr. . Aber alle weiteren Kosten würden dann wohl selbst die Hauptforderung übersteigen.

Meine Fragen:

Darf Gerichtsvollzieher >>> in so einem Fall <<< die Vstr. ablehnen?
Kennt jemand stichhaltige Gesetzestexte, die das Vorgehen der Gläubigerverteterin verbieten?
Hat jemand dergleichen Erfahrungen durchlitten?


DANKE im Voraus für jegliche Hilfe!!!

MAXI
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Soenny
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#2

26.06.2012, 16:56

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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UBV
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#3

26.06.2012, 20:40

Hallo JSanny,

sorry!! :oops: Habe Eintrag nachgeholt.

MAXI
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#4

26.06.2012, 20:41

:thx
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