P-Konto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#1

26.06.2012, 11:42

Ob Ihr's glaubt oder nicht. Ich habe zum ersten Mal mit einem Schuldner mit P-Konto zu tun. Jahrelang kamen 180,00 € vom gepfändeten Bankkonto. Seinerzeit hatte der Schuldner schon beantragt, dass die Kontenpfändung aufgehoben wird. Das war 2008 - da gab's das P-Konto noch nicht. Der Schuldner bekam damals eine Rente von ca. 850,-- € und hatte Arbeitseinkommen von 400,00 €. Das Gericht entschied, dass 180,00 gepfändet werden durften. Seit Januar kommt nichts mehr. Der Bankangestellte, mit em ich heute telefoniert habe, sagte, dass Schuldner sein Konto im Januar in ein P-Konto umgewandet hat. Wieso soll sie dann der pfändbare Teil ändern? Haben wir keinen Anspruch, darüber informiert zu werden? Was tun?
Gruß vom Tölpel
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strange
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#2

26.06.2012, 12:18

Was sagt denn der Bankangestellte. Ist die Pfändung noch vorgemerkt? Welcher monatliche Freibetrag wird für das Konto geführt?
Könnte es sein, dass das Arbeitseinkommen bar ausgezahlt wird und gar nicht erst aufs Konto gelangt?
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
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Tölpel
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#3

26.06.2012, 12:42

Die Pfändung ist noch vorgemerkt. Der Bankangestellte sagte nur, dass keine pfändbaren Beträge mehr eingehen. Du hast Recht: wahrscheinlich lässt der Schuldner sein Arbeitseinkommen aus dem Mini-Job nicht mehr übers Konto laufen. Und nun? Kann ich in eim Pfüb auch die Zusammenrechnung von Rente und Arbeitseinkommen beantragen? Ich kenne das nur beim Bezug mehrerer Renten.
Ernie

#4

26.06.2012, 12:44

Tölpel hat geschrieben:Kann ich in eim Pfüb auch die Zusammenrechnung von Rente und Arbeitseinkommen beantragen?
Ja!
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Tölpel
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#5

16.10.2012, 15:11

Nach laangem Hin lund Her habe ich nun einen Beschluss bekommen, der besagt, dass die angebliche Forderung gegen Fa. X (Mini-jobgeber) mit der Altersrente zusammengerechnet wird. Zitat. " Der pfändbare Betrag ist in erster Linie der Alters- und Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung ..... zu entnehlmen. GV hat Minijob-Geber diesen Beschluss zugestellt. Muss ich, kann ich diesen Beschluss nun noch der Rentenversicherung, die ja nicht inofrmiert ist, zustellen? Per GV-Zustellung?

Grüße vom Zv-müden Tölpel
fnr
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#6

17.10.2012, 09:06

Du bekommst das Geld ja von der Bank oder? Wenn du das direkt von der Rentenkasse haben willst, was mit dem Beschluss meiner Meinung nach geht, dann - musst - du denen den Beschluss zustellen. Also einen PfüB auf die Rente machen. Würde sich hier vielleicht sogar anbieten, da damit die P-Kontoproblematik auch umgangen werden kann. So gibts dann einfach nur weniger Geld für den Schuldner auf sein Konto.

FNR
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Tölpel
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#7

17.10.2012, 13:40

Meine Vorgängerin hat im August 2007 PfüB wegen Rente gemacht. Lt. Drittschuldnererklärung erhielt er zwar Rente, aber nicht in pfändbarer Höhe. Dann hat Kollegin im September 2007 noch einen PfüB gegenüber der Bank erwirkt. Die hat ja dann auch bezahlt. Stelle ich jetzt Zusammenrechnungsbeschluss einfach der Rentenversicherung zu. Kann ich ja per GV-Zustellung machen, oder. Ach ja, es gibt noch ein Problem. Bei der Rentenversicherung gibt es zwei Vorpfändungen über Stand 1997 7.300,00 €. Die vorangigen Gläubiger haben noch nichts vom Nebenverdienst des Schuldners mitgekriegt. Jetzt habe ich ja eigentlich nur für die gearbeitet.

Grußß vom Tölpel
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#8

17.10.2012, 14:25

Tölpel hat geschrieben: Die vorangigen Gläubiger haben noch nichts vom Nebenverdienst des Schuldners mitgekriegt. Jetzt habe ich ja eigentlich nur für die gearbeitet.

Grußß vom Tölpel
Warum? Die Zusammenrechnung gilt doch nur für deine Pfändung
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Tölpel
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#9

17.10.2012, 14:38

Sicher? Im Zusammenrechnungsbeschluss steht "der pfändbare Betrag ist in erster Linie der Alters- und Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung ...... zu entnehmen." Ich stell' mir jetzt vor, dass die Rentenversicherung ihre Zahlung und die 400,00 € aus dem Minijob zusammenrechnet und den dann pfändbaren Betrag an die vorangigen Gläubiger zahlt.

Vielleicht drücke ich mich wieder mal umständlich aus, aber so bin ich eben.

Gruß vom Tölpel
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#10

17.10.2012, 14:55

Ich bin mir sogar ziemlich sicher. Du hast die Zusammenrechnung beantragt und somit gilt dies auch nur für deine Pfändung. Wenn die anderen nichts davon wissen, oder es einfach nicht beantragen, haben sie selber schuld.
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