P-Konto
Ist der Verdienst aus dem Minijob überhaupt gepfändet worden? Ich lese immer nur Rente und Bank...
Ciara hat geschrieben:Ich bin mir sogar ziemlich sicher. Du hast die Zusammenrechnung beantragt und somit gilt dies auch nur für deine Pfändung. Wenn die anderen nichts davon wissen, oder es einfach nicht beantragen, haben sie selber schuld.
Ernie hat geschrieben:Ist der Verdienst aus dem Minijob überhaupt gepfändet worden? Ich lese immer nur Rente und Bank...
Zunächst einmal, dass Du aus der Pfädung des Kontos nichts mehr erhälst, liegt schlicht daran, dass es eine Pfändungsfreigrenze von 1.029,99 € gibt.
Entweder bekommt der Schuldner weniger oder er hat zwei Konten.
Du hast zwar einen Zusammenrechnungsbeschluss, was schön ist und für Dich gilt, dennoch liegen die anderen Gläubiger immer noch vorrangig vor.
Wobei DU schreibst, Vorpfändung, eine VOrpfändung ist ein vorläugies Zahlungsverbot.
Entweder bekommt der Schuldner weniger oder er hat zwei Konten.
Du hast zwar einen Zusammenrechnungsbeschluss, was schön ist und für Dich gilt, dennoch liegen die anderen Gläubiger immer noch vorrangig vor.
Wobei DU schreibst, Vorpfändung, eine VOrpfändung ist ein vorläugies Zahlungsverbot.
Hallo RA- Service,
Du hast Recht, ich habe fälschlicherweise den Ausdruck "Vorpfändung" benutzt. Gemeint waren vorrangige Gläubiger. Aber trotzdem nochmals meine Fragen: wie zustellen? Was hat der Gläubiger (unser Mandant), der als Dritter auf Rang 3 bei der Rentenversicherung vermerkt ist ,davon?
Du hast Recht, ich habe fälschlicherweise den Ausdruck "Vorpfändung" benutzt. Gemeint waren vorrangige Gläubiger. Aber trotzdem nochmals meine Fragen: wie zustellen? Was hat der Gläubiger (unser Mandant), der als Dritter auf Rang 3 bei der Rentenversicherung vermerkt ist ,davon?
Was er davon hat?
Wenn die ganzen anderen Gläubiger irgendwann mal befriedigt werden und Ihr dann dranne seit, dann wird die rente und die andere Einnahme zusammengezählt und vllt. hat der Gläubiger Glück, dass die rente + Job, wenn er dann den Job überahupt noch ausführt, reicht, damit etwas für den Gläubiger über bleibt.
Wenn die ganzen anderen Gläubiger irgendwann mal befriedigt werden und Ihr dann dranne seit, dann wird die rente und die andere Einnahme zusammengezählt und vllt. hat der Gläubiger Glück, dass die rente + Job, wenn er dann den Job überahupt noch ausführt, reicht, damit etwas für den Gläubiger über bleibt.
- Ciara
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Dass du als rangschlechter pfänderer Gläubiger auf Teile des Einkommen Zugriff nehmen kannst, die den vor dir liegenden Gläubigern verwehrt sind, weil sie die Zusammenrechnung nicht beantragt haben. Die oder der Gläubiger vor dir wird nach der Tabelle zu § 850c III ZPO bedient (falls sie überhaupt bedient werden). Wenn sie bedient werden, erhälst du den Differenzbetrag zwischen dem pfändbaren Betrag unter Zugrundelegung nur des Haupteinkommens und dem pfändbaren Betrag unter Zugrundelegung beider Einkommen.Tölpel hat geschrieben:Was hat der Gläubiger (unser Mandant), der als Dritter auf Rang 3 bei der Rentenversicherung vermerkt ist ,davon?
Als rangschlechter Gläubiger hat man halt einen Vorteil durch die Zusammenrechnung. Diese gilt ja nur für dich und nicht für die Gläubiger vor dir.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern