Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Honig
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#1

26.06.2012, 11:20

Ich habe bei meinem PfÜB (Gehalt) folgenden Antrag zusätzlich gestellt: Der Ehemann der Schuldnerin soll bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Einkommens der Schuldnerin wegen eigener Einkünfte unberücksichtigt bleiben sowie eines der unterhaltsberechtigten Kinder ganz oder teilweise ebenfalls unberücksichtigt bleiben.
Jetzt hat das Gericht folgenden Beschluss erlassen: Der Ehemann wird nur teilweise unberücksichtigt gelassen. Das Einkommen der Schuldnerin und das Einkommen des Ehemannes werden zusammengerecht und hiervon 3 unterhaltsberechtigte Personen abgerechnet, so dass an uns als Gläubigervertreter von der Drittschuldnerin jeden Monat 15,73 € zu zahlen sind.

1. Da das Einkommen der Schuldnerin jedoch monatlich schwankend ist, muss ich da jetzt jeden Monat einen neuen Beschluss beantragen, da sich ja der pfändbare Betrag damit auch ändert.
2. Der Drittschuldner hat mir schon mitgeteilt, dass eine Forderung im Rang vor unserer steht. Allerdings hat diese vorrangige Forderung nicht den gleichen Beschluss wie ich, muss der DS dann nicht trotzdem an uns leisten?
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strange
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#2

26.06.2012, 12:13

Hallo,

1. Ein Beschluss mit Betrag ist bei schwankendem Einkommen ungünstig. Ich würde Abänderung dahingehend beantragen, dass vom Drittschuldner Einkommen Schuldner und ehemann zu addieren und dann der gemäß Tabelle 850 c ZPO der Spalte 3 UB zu entnehmende Betrag zu überweisen ist.
2. Der Beschluss wirkt nur zu Euren Gunsten... wenn der Gläuber vor Euch eine Zusammenrechnung nicht beantragt hat, steht diesem auch nur der Betrag zu, der sich regulär aus dem Einkommen der Schuldnerin ergibt, ich nehme mal an gar keiner. Dann würdet Ihr diese € 15,73 bzw. den Betrag aus addiertem Einkommen in Spalte 3 der TAbelle § 850 c ZPO erhalten und nicht der Gläubiger vor Euch.

LG
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Thomas Manegold
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#3

26.06.2012, 13:45

@strange. Die Antwort gefällt mir und habe ich mir auch so gedacht :wink1
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