Abwendung der ZV aus KFB während Berufung läuft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiss
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#1

25.06.2012, 12:57

Hallo zusammen,

folgendes Problem: Gegen das (Unterlassungs-)Urteil haben wir Berufung eingelegt. Der Gegner hat eine vollstreckbare Ausfertigung des KFBs, die Wartezeit läuft morgen ab. Auf dem KFB finde ich den Hinweis, dass die Schuldnerin der vorläufig vollstreckbaren Forderung die Vollstreckung durch Hinterlegung einer Sicherheit von 110 % des festgesetzten Betrages abwenden kann, es sei denn die Gläubigerin leistet zuerst entsprechend Sicherheit. Dieser Ausspruch entspricht der Regelung in § 711 Satz 1 ZPO bezüglich Urteilen und ist ja inhaltlich sinnvoll.

ABER: Woher weiß das Vollstreckungsorgan, dass der KFB nur vorläufig vollstreckbar ist? Da müsste der Schuldner doch Erinnerung einlegen und einen Nachweis für die Einlegung der Berufung vorlegen. Das ist für ein Unternehmen, dem das Konto "zugemacht" wurde, etwas unangenehm, würde ich meinen ...

Überhaupt habe ich den Begriff "vorläufig vollstreckbar" in Bezug auf KFBs in der ZPO nicht gefunden. Mir fällt nur ein, vor Ablauf der Wartefrist sofortige Beschwerde einzulegen mit dem Antrag die Entscheidung auszusetzen, bis über das Urteil Verfahren in der Hauptsache rechtskräftig entschieden ist. Zugleich könnte man Sicherheitsleistung anbieten, die der Gläubiger dann durch eigene Sicherheitsleistung "übertrumpfen" könnte.

Wer kennt sich in dieser bestimmt gar nicht so seltenen Situation aus? Vielen Dank!
LG Tiss
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#2

25.06.2012, 14:04

Für den Kfb gilt das gleiche, wie für das Urteil. Wenn er nur vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung ist, muss Sicherheit geleistet werden oder die Rechtskraft nachgewiesen werden. Das gilt auch für die Vollstreckung. Ohne den entsprechenden Nachweis, kann nicht vollstreckt werden. :wink:
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#3

25.06.2012, 14:15

Das heißt, ich brauche ein Rechtskraftzeugnis, um aus dem KFB vollstrecken zu können ...?
LG Tiss
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#4

25.06.2012, 14:25

Tiss hat geschrieben:Das heißt, ich brauche ein Rechtskraftzeugnis, um aus dem KFB vollstrecken zu können ...?
Oder halt den Nachweis der Sicherheitsleistung.
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#5

25.06.2012, 14:29

Vielen Dank!
LG Tiss
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