Pfändung Rentenansprüchen - Anspruch ab wann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Adelia
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#1

21.06.2012, 14:54

Hallo,

wir haben bei einem Schuldner die Rente gepfändet.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde vom Gericht am 18.05.2012 erlassen und wurde der Rentenversicherung am 25.05.2012 zugestellt.

Da die Rentenversicherung die Drittschuldnererklärung nicht innerhalb von zwei Wochen abgegeben hat, haben wir diese am 12.06.2012 dazu aufgefordert. Jetzt haben wir die Drittschuldnererklärung erhalten. In der steht, dass der Schuldner derzeit rund 1.116,00 EUR erhält. Wir bekommen jetzt monatlich 56,78 EUR. Das haut ja auch so hin. Jedoch steht im Anschreiben, dass wir dies ab 01.07.2012 erhalten und dies jeweils zum Monatsende ausgezahlt wird.

Eigentlich gilt doch schon mein Anspruch ab 25.05.2012, dass heißt ich sollte doch eigentlich mindestens ab 01.06.2012 die Zahlung erhalten und da der Betrag zum Monatsende gezahlt wird, steht mir dann nicht auch noch Mai zu?

:thx
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Adelia
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#2

21.06.2012, 16:06

:schieb
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Kasimir1603
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#3

21.06.2012, 16:10

Von wann datiert denn die DS-Erklärung? Ggf. war zum Zeitpunkt der Abgabe und damit Einpflege ins System die Juni-Abre bereits erstellt und konnte nicht mehr berücksichtigt werden?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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#4

21.06.2012, 16:16

Die DS-Erklärung datiert vom 13.06. und das Anschreiben vom 18.06.

Edit: Ich verstehe halt nur nicht, die haben den PfÜb am 25.05.12 zugestellt bekommen, da sollte ich auf jeden Fall Juni noch erhalten.
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Kasimir1603
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#5

21.06.2012, 16:37

vom Gefühl her würde ich sagen, dass Euch der pfändbare Anteil der Rente ab wirksamer Zustellung des PFÜBs zusteht. Ich würde ganz einfach mal auf gut doof die Rentenkasse anschreiben und zur Zahlung für den Anteil Mai und Juni 2012 auffordern. Du wirst ja dann sehen, welche Erklärung zurückkommt. Dann kann man ggf. nochmal nachprüfen. Ich hab mir jetzt hier nen Wolf gegockelt und nix gefunden :?
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#6

21.06.2012, 17:18

Ja vom Bauch her würde ich halt auch sagen, dass Mai und auf jeden Fall Juni dazuzählen. Denn Juni hätte man rechtzeitig berücksichtigen können. Also nicht unsere Schuld, wenn dies zu spät berücksichtigt wird.

Und wegen Mai, wenn dort steht, dass der Anspruch zum Monatsende fällig wird, hätte daher Mai auch noch berücksichtigt werden müssen.
sansibar
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#7

21.06.2012, 17:24

Ich denke, bei der Verwaltungsblase von Rentenversicherern war der Zahlungslauf für Mai sicher schon am 25. unterwegs und dann müssen sie den Mai nicht mehr berücksichtigen. Aber auf Juni würde ich auch bestehen!
Grüße - sansibar
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#8

21.06.2012, 17:25

Gibts nicht ab dem 01.07. auch noch eine Rentenerhöhung?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

21.06.2012, 17:44

Also in der e. V. hat er auch einen geringeren Betrag angegeben. Vielleicht haben die das gleich berücksichtigt.

Habe denen jetzt von Mai und Juni geschrieben. Man sehen was sie antworten.
grommelie
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#10

21.06.2012, 20:10

1.116 Euro Rente hat Dein Schuldner und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen sowie vorrangige Pfändungen? Dann sind auch die von der Rentenkasse angekündigten 56,78 Euro zu wenig. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei rundgerechneten 1.030 Euro, also solltet ihr aus meiner Sicht 86 Euro pro Monat bekommen.
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