Lohnpfändung, Wegfall unterhaltsberechtiger Angehöriger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#1

21.06.2012, 12:03

"Mahlzeit" :-)

Ich brauche Eure Hilfe: Wir haben eine Lohnpfändung beantragt, es handelt sich um eine Akte eigene ./. unseren Mandanten. Im Pfüb-Antrag habe ich reingeschrieben, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt zu lassen ist, sie hat eigenes Einkommen von 550 Euro.
Dies moniert der Rechtspfleger, was ich nicht verstehe. Die wirtschaftliche Lage des Gläubigers ist gegen die des Schuldners indivuduell abzuwägen Ein Unterhaltsberechtigter sei nicht zu berücksichtigen, wenn sein Bedarf anderweitig gedeckt sei. Wir sollen nun nähere Infos vorlegen.

Wer kann helfen? Was muss ich beachten?
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8197
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

21.06.2012, 12:27

Vermutlich ist dem Rechtspfleger der Verdienst der Ehefrau von EUR 550,00 zur Selbstversorgung zu gering.
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

21.06.2012, 12:33

Verstehe ich auch nicht. Hier kommt doch § 850 c Abs. 4 ZPO klar zur Anwendung. Vielleicht will GV den Beleg über die Beschäftigung der Ehefrau.
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#4

21.06.2012, 13:07

Aber sie hat eigenes Einkommen, welches ja sogar über dem Sozialhilfesache liegt, 550 Euro netto. Ich muss dazu sagen, dass unser Gericht generell sich damit meist schwer tut.
Das Gericht hat geschrieben, dass wir die Zusammensetzung des Einkommens der Ehefrau darlegen sollen (also der RPfl. meine ich natürlich). Das geht aber nicht, die ist ja nicht unsere Schuldnerin. Wir müssen uns
schon darauf verlassen, was er sagt. Der Schuldner hat das im EV-Protokoll ja auch so angegeben. Ich würde gerne den Antrag durchboxen, m. E. klassischer Fall von Nichtberücksichtigung.
Benutzeravatar
strange
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 277
Registriert: 07.07.2008, 22:40
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

21.06.2012, 13:52

Die Beantragung für § 850 c Abs. 4 ZPO muss richtig lauten "ganz oder teilweise unberücksichtigt zu belassen" die Entscheidung, ob und in welchem Umfang liegt im Ermessen des Rechtspflegers. Als Nachweis einfach das EV-Protokoll beifügen. Möglicherweise sieht der Rpfl eine komplette Unberücksichtigung nicht, da nicht nachgewiesen ist, dass das EK der EF ausreicht um ihren kompletten Bedarf (hälftige Miete, Mehrbedarf bei Berufstätigkeit) zu decken.
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#6

21.06.2012, 15:12

Ok, dann ergänze ich das entsprechend. Vermögensverzeichnis hatte ich in Kopie schon beigefügt. In der Tat stand aber nur drin, dass sie ganz unberücksichtigt bleiben soll. Das kann ich ja entsprechend ändern, Versuch macht klug. Danke!
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#7

23.06.2012, 16:45

Hallo,

die Frage ab welchem Betrag eine vollständige Nichtberücksichtigung erfolgen soll ist streitig.
Stellt mann auf die Tabelle zu § 850c ZPO ab kann nur eine teilweise Nichtberücksichtigung erfolgen.
Stellt amn auf die Hartz IV-Sätze ab, ist der Bedarf der Frau gedeckt.
Der BGH sagt, nach den Umständen des Einzelfalles...

S. Geiselmann
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#8

23.06.2012, 18:22

Danke für Eure Hilfe! Ich versuche es mal mit dem Antrag auf teilweise Nichtberücksichtigung, mal sehen was dabei rauskommt.
Antworten