Kontopfändung ohne Kontonummer?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sveta

#1

20.06.2012, 13:38

Hallo alle,

nochmals eine Anfängefrage. Dies wäre meine erste Pfändung ...
Der Schuldner versteckt sich bislang erfolgreich. Ich weiß, wo er wohnt und ich weiß, dass eine früher von ihm geleitete Firma existiert, und niemand kommt an ihn ran, auch nicht der GV.
Am Wohnort des Schu befinden sich zwei Banken, Volksbank und Kreissparkasse. Könnte ich theoretisch eine Kontopfändung beantragen, ohne zu wissen, dass der Schu bei dieser Bank ist bzw. welche Kontonummer er hat?

Danke für eine Idee!

Viele Grüße
Sveta
jenniver
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#2

20.06.2012, 13:40

Du benötigst keine Kontonummer für eine Kontenpfändung.
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Anne8
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#3

20.06.2012, 13:44

Da stimme ich zu. Du brauchst nur die Bezeichnung des Drittschuldners. Hilfreich für den ist aber, wenn Du noch das Geburtsdatum des Schuldners kennst, damit der Drittschuldner Verwechslungen ausschließen kann. Anschrift ändert sich ja öfter mal. Außerdem müsstest Du beachten, dass manch ein Rechtspfleger für die "Ausforschungspfändung" den Streitwert "0" ansetzt und Du daran nur die Mindestgebühr verdienst, falls der Schuldner dann tatsächlich doch kein Konto dort hat.
Lasst mich Arzt, ich bin durch.
Jara
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#4

20.06.2012, 13:55

Hallo Sveta,

genau, Du brauchst keine Kontonummer anzugeben.

@Anne8:
Was ist denn eine "Ausforschungspfändung"? Habe ich noch nie gehört...
Hattest Du das schon in der Praxis? In welcher Form, also wie lief das genau ab, was hat der Rechtspfleger da geschrieben?
Interessiert mich brennend :wink1

DANKE
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Lämmchen
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#5

20.06.2012, 13:56

:zustimm Eine Kontonummer brauchst Du nicht für eine Pfändung.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
samsara
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#6

20.06.2012, 14:01

Zwei verschiedene Banken wird ein Rechtspfleger nicht als Ausforschungsfpändung ansehen; habe ich zumindest noch nie erlebt.
Sveta

#7

20.06.2012, 14:02

D.h. ich kann beide Banken in einen Antrag packen?
samsara
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#8

20.06.2012, 14:08

Ja.
Jara
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#9

20.06.2012, 14:08

Ja, das kannst Du!

Lies: § 829 ZPO
tiko73

#10

20.06.2012, 14:13

Ich habe auch erst einen PÜ für zwei Konten bei unterschiedlichen Banken gemacht (hat der GV so bei der Durchsuchung gefunden). Sowas kommt ja durchaus häufiger vor, dass man unterschiedliche Konten bei unterschiedlichen Banken hat.
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