Unterhalt Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elliot
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#1

19.06.2012, 08:30

Hallo zusammen,
hätte mal wieder eine kurze Frage.

Ich habe eine Unterhaltspfändung auf dem Konto des Schuldners erwirkt, und zwar auch zukünftig fällig werdender Unterhalt.

Ich habe jetzt die Drittschuldnererklärung. Dort steht, dass die Forderung in Höhe von 3 Monaten Unterhalt anerkannt wird, und nach einer Frist von 4 Wochen das Geld überwiesen wird.

1.Frage:
Darf die Bank 4 Wochen warten bis das Geld kommt?

2. Frage:
Die Bank will die monatliche Zahlungspflicht nicht aktzeptieren, die sagen sie wüssten ja gar nicht wie hoch die monatliche Forderung wäre? Was kann ich jetzt machen

:thx :thx
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Liesel
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#2

19.06.2012, 08:46

1. Ja

2. Du hast doch sicher den mtl. Unterhaltsbetrag im PfÜB beziffert.
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#3

19.06.2012, 09:11

Nein ich habe nur geschrieben, die Pfändung erfolgt ausdrücklich auc wegen der zuküntig fällig werdenen Unterhaltsansprüche der Gläubigerin gegenüber dem Schuldner. Aber in der Forderungsaufstellung steht doch der Unterhaltsbetrag??
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Liesel
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#4

19.06.2012, 09:14

Du hättest m.E. den laufenden mtl. Unterhaltsbetrag schon mit angeben müssen - also laufend ab....., fällig jeweils zum .... des Monats.


Wie in der Forderungsaufstellung steht der Unterhaltsbetrag? Dort ist doch sicher nur der bis zur Pfändung rückständige Unterhalt beziffert.
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#5

19.06.2012, 09:37

Ja natürlich, aber die Unterhaltshöhe ändert sich doch nicht.
sansibar
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#6

19.06.2012, 10:38

Aber das muss man schon angeben, auf der Drittschuldnerseite sitzen doch keine Refas...
Grüße - sansibar
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#7

19.06.2012, 10:43

Ob dort Refas sitzen oder nicht, spielt keine Rolle. Der zu pfändende Anspruch ist zu bezeichnen; auf ein etwaiges Forderungskonto kommt es bei zukünftigen Ansprüchen nicht an.
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