Zwangsvollstreckung gegen GbR

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c-key
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#1

14.06.2012, 14:18

Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Problem. Ich soll die ZV aus einem Urteil machen. Gegner ist eine GbR, vertr. durch die Gesellschafter 1 und 2. Die Gesellschafter sind nicht persönlich als weitere Gegner aufgeführt, weshalb ich ja nicht in das persönliche Vermögen vollstrecken kann.

Wie kann ich jetzt vollstrecken? Ich bin hier schon ewig am lesen in Forum.

Ich könnte

- einen normalen ZV-Auftrag machen (mit welchem Ergebnis?), oder
- die Gesellschaftsanteile durch Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss vollstrecken.

Sind das die einzigen Möglichkeiten?

Danke schonmal für Eure Hilfe!
c-key
Jupp03/11

#2

14.06.2012, 14:30

Welche Geschäftsanteile denn?

Normaler ZV-Auftrag und fertig
c-key
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#3

14.06.2012, 14:42

Na der Anteil eines Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen

ist das jetzt doch falsch? :shock:
samsara
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#4

14.06.2012, 14:46

Du vollstreckst doch gegen die GbR und nicht gegen den Gesellschafter persönlich. Kontoverbindung bekannt? Dann VZV und Pfüb. Sonst einen normalen ZV-Auftrag mit Antrag auf Abgabe der EV.

Weshalb wurden die Gesellschafter nicht auch persönlich verklagt?
c-key
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#5

14.06.2012, 14:51

Die Anteile kann man also auch nur gegen die Gesellschafter persönlich vollstrecken, achso. Sorry!

Weiß nicht warum die Gesellschafter nicht auch persönlich verklagt wurden. Evtl. vergessen worden.

:thx
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Halisstra
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#6

14.06.2012, 14:59

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts hat keine Einlagen (wie zB eine GmbH) - lies mal den § 718 BGB. Wie Jupp schon sagte, bleibt Dir nur die normale ZV. Das heißt aber auch, dass wenn sie schlecht gewirtschaftet haben als GbR, dann gibt es auch nichts zu holen.

Bei einer GbR haben sich einfach 2 oder mehr Leute zusammengeschlossen, die das gleiche Ziel verfolgen und sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichtet. Daher ist es immer sinnvoll neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter (und zwar immer alle) gleich mitzuverklagen (und zwar als Gesamtschuldner).
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