GVZin seit 10 Monaten krank

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ciara
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#1

14.06.2012, 09:54

:wink1

Wir haben hier eine ZV-Sache laufen. Die GVZin ist seit August 2011 krank, aber immer nur 2 - 3 Wochen krankgeschrieben, das aber seit 10 Monaten durchgehend. Auf telefonische Nachfrage bei Gericht bekam ich bisher immer nur die Antwort, dass sie ja nur 1 oder 2 Wochen krank sei und deswegen keine Vertretung nötig ist. Jetzt hatte ich zwischendurch schon das Gericht angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wann mit einer Vertretung gerechnet werden kann, aber keine Reaktion erhalten. Es kann doch nicht sein, dass seit 10 Monaten der Auftrag liegen bleibt und keine Vertretung mittlerweile mal da ist, oder!?

Hat jemand eine Idee, was ich noch machen könnte?
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samsara
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#2

14.06.2012, 09:57

Ich würde die GVin unter Fristsetzung auffordern, den Auftrag zu erledigen. Wenn nichts kommt, DAB.
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#3

14.06.2012, 10:16

samsara hat geschrieben:Ich würde die GVin unter Fristsetzung auffordern, den Auftrag zu erledigen. Wenn nichts kommt, DAB.
Würde ich auch so machen. :zustimm
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Kanzleihund
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#4

14.06.2012, 10:18

Versetzt Euch doch mal in die Lage der Gerichtsvollzieherin, sie ist (scheinbar) krank, der Staat hält Ersatz nicht für nötig und dann kommt die DAB!
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Pepples
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#5

14.06.2012, 10:20

Kanzleihund hat geschrieben:Versetzt Euch doch mal in die Lage der Gerichtsvollzieherin, sie ist (scheinbar) krank, der Staat hält Ersatz nicht für nötig und dann kommt die DAB!
Ja und? Soll deswegen der Mandant zum St. Nimmerleinstag warten? Das wird sie leider hinnehmen müssen.
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Adelia
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#6

14.06.2012, 10:20

Ja, aber wenn sie so krank ist. Sollten die Aufträge eventuell auf andere Gerichtsvollzieher mit aufgeteilt werden, damit diese überhaupt bearbeitet werden.
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Ciara
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#7

14.06.2012, 10:21

Und was hab ich dann von der DAB? Macht das dann ein anderer GVZ?
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#8

14.06.2012, 10:22

Du solltest in der DAB beantragen, dass die Angelegenheit ein anderer Gerichtsvollzieher übernimmt.
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Kanzleihund
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#9

14.06.2012, 10:23

Pepples hat geschrieben:
Kanzleihund hat geschrieben:Versetzt Euch doch mal in die Lage der Gerichtsvollzieherin, sie ist (scheinbar) krank, der Staat hält Ersatz nicht für nötig und dann kommt die DAB!
Ja und? Soll deswegen der Mandant zum St. Nimmerleinstag warten? Das wird sie leider hinnehmen müssen.
Vielleicht sollte man sich bei den richtigen Leuten beschweren! Nämlich bei denen, die Ersatz nicht für nötig halten. Oder man beschwert sich über diese an nochmals höherer Stelle.
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#10

14.06.2012, 10:23

DAB gegen eine krankgeschriebene GV die überhaupt nicht im Dienst ist, weil sie die Arbeit nicht erledigt? Gehts noch?
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