Probleme bei der Zustellung eines Pfübs
Verfasst: 13.06.2012, 09:00
Liebe Kolleginen was sollen wir hier machen?
Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Unterhaltspfändung eingeleitet und den Arbeitgeber des Schuldners angegeben, den wir aufgrund einer vorliegenden Gehaltsabrechnung hatten.
Auf dieser Gehaltsabrechnung stand lediglich der Name der Firma, Fa. XY und Adresse.
Wir bekamen die Unterlagen vom GV zurück mit dem Hinweis, dass unter der genannten Adresse die Firma nicht zu ermitteln sei. Daraufhin haben wir im Internet rumgesucht und ganz zufällig eine Stellenanzeige gefunden, mit welcher die besagte Firma jemanden suchte und auch dort die hier bekannte Adresse angegeben hat. Ferner wurde noch der Name des Firmeninhabers genannt.
Daraufhin haben wir die Unterlagen dem GV wieder zurückgeschickt mit der Bitte die Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, vorzunehmen. Wir haben ihm auch mitgeteilt, um welchen Art von Firma es sich handelt und den entsprechenden Ausdruck beigelegt.
Jetzt kamen die ganzen Unterlagen erneut zurück mit folgenden Hinweisen:
Um eine wirksame Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, durchzuführen, sollen wir den Pfüb entsprechend berichtigen lassen.
Die Drittschuldner-Bezeichnung im Pfüb, also der Name der Firma, sei kein eigenständiges Rechtsgebilde, es handelt sich lediglich um einen Phantasie-Namen.
Die richtige DS-Bezeichnung müsste nach dem GV lauten Fa. XY, Inhaber XY.
Was nun?
Müssen wir tatsächlich den erlassenen Pfüb dem AG zuschicken und bitten, die Drittschuldnerbezeichnung wie vom GV angenommen zu ändern?
Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Unterhaltspfändung eingeleitet und den Arbeitgeber des Schuldners angegeben, den wir aufgrund einer vorliegenden Gehaltsabrechnung hatten.
Auf dieser Gehaltsabrechnung stand lediglich der Name der Firma, Fa. XY und Adresse.
Wir bekamen die Unterlagen vom GV zurück mit dem Hinweis, dass unter der genannten Adresse die Firma nicht zu ermitteln sei. Daraufhin haben wir im Internet rumgesucht und ganz zufällig eine Stellenanzeige gefunden, mit welcher die besagte Firma jemanden suchte und auch dort die hier bekannte Adresse angegeben hat. Ferner wurde noch der Name des Firmeninhabers genannt.
Daraufhin haben wir die Unterlagen dem GV wieder zurückgeschickt mit der Bitte die Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, vorzunehmen. Wir haben ihm auch mitgeteilt, um welchen Art von Firma es sich handelt und den entsprechenden Ausdruck beigelegt.
Jetzt kamen die ganzen Unterlagen erneut zurück mit folgenden Hinweisen:
Um eine wirksame Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, durchzuführen, sollen wir den Pfüb entsprechend berichtigen lassen.
Die Drittschuldner-Bezeichnung im Pfüb, also der Name der Firma, sei kein eigenständiges Rechtsgebilde, es handelt sich lediglich um einen Phantasie-Namen.
Die richtige DS-Bezeichnung müsste nach dem GV lauten Fa. XY, Inhaber XY.
Was nun?
Müssen wir tatsächlich den erlassenen Pfüb dem AG zuschicken und bitten, die Drittschuldnerbezeichnung wie vom GV angenommen zu ändern?