Probleme bei der Zustellung eines Pfübs

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lillymaus
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#1

13.06.2012, 09:00

Liebe Kolleginen was sollen wir hier machen?

Folgender Sachverhalt:
Wir haben eine Unterhaltspfändung eingeleitet und den Arbeitgeber des Schuldners angegeben, den wir aufgrund einer vorliegenden Gehaltsabrechnung hatten.
Auf dieser Gehaltsabrechnung stand lediglich der Name der Firma, Fa. XY und Adresse.
Wir bekamen die Unterlagen vom GV zurück mit dem Hinweis, dass unter der genannten Adresse die Firma nicht zu ermitteln sei. Daraufhin haben wir im Internet rumgesucht und ganz zufällig eine Stellenanzeige gefunden, mit welcher die besagte Firma jemanden suchte und auch dort die hier bekannte Adresse angegeben hat. Ferner wurde noch der Name des Firmeninhabers genannt.
Daraufhin haben wir die Unterlagen dem GV wieder zurückgeschickt mit der Bitte die Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, vorzunehmen. Wir haben ihm auch mitgeteilt, um welchen Art von Firma es sich handelt und den entsprechenden Ausdruck beigelegt.
Jetzt kamen die ganzen Unterlagen erneut zurück :evil: mit folgenden Hinweisen:

Um eine wirksame Zustellung an die Firma XY, Herrn XY, durchzuführen, sollen wir den Pfüb entsprechend berichtigen lassen.

Die Drittschuldner-Bezeichnung im Pfüb, also der Name der Firma, sei kein eigenständiges Rechtsgebilde, es handelt sich lediglich um einen Phantasie-Namen.

Die richtige DS-Bezeichnung müsste nach dem GV lauten Fa. XY, Inhaber XY.
Was nun?
Müssen wir tatsächlich den erlassenen Pfüb dem AG zuschicken und bitten, die Drittschuldnerbezeichnung wie vom GV angenommen zu ändern?
tiko73

#2

13.06.2012, 17:19

Ich würde eher sagen, ihr müsst einen neuen PÜ beantragen, da es den von euch benannten DS ja nicht gibt. Also geht der PÜ ins Leere. M.E. ist eine Berichtigung nicht möglich.

Was anderes wäre es, wenn sich herausstellt, dass die Adresse falsch ist. Dann würde ich die richtige Adresse angeben und das ganze nochmal ans Gericht schicken mit der Bitte um Veranlassung erneuter ZU unter der richtigen Adresse.
Lillymaus
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#3

13.06.2012, 18:59

Den Drittschuldner muss es geben, da er ja auf der Gehaltsabrechnung stand.

Ich sollte jetzt einmal um weitere Verzögerungen zu vermeiden, das Amtsgericht angeschrieben mit der Bitte um Berichtigung. Mal sehen was die zurückschreiben.
samsara
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#4

13.06.2012, 19:02

Ruf doch einfach mal den Rechtspfleger an und frage nach.
Jupp03/11

#5

13.06.2012, 19:10

Stöber Forderungspfändung 15. Auflage Rd 520

Der GV muss zustellen
Lillymaus
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#6

14.06.2012, 06:26

Ich hatte auch schon was in der Rechtssprechung dazu gefunden, dass er zustellen muss und wollte ihm die Unterlagen mit einem entsprechenden Anschreiben wieder zuschicken. Aber Chefin wollte lediglich, dass ihm vorab mitteile, dass er zustellen müsste/könnte und ich für den Fall der Fälle die Sachen eben dem AG zwecks BErichtigung die Unterlagen zuschicke. Wie gesagt mal sehen was da kommt
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