Zahlung Drittschuldner nach Drittschuldnerklage

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MaryK1984
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#1

11.06.2012, 17:04

Hallo,
brauche Hilfe bei folgendem Fall:
Wir haben für Firma A einen Titel gegen B erwirkt und aus diesem dann das Arbeitseinkommen von B bei Firma X gepfändet. Firma X hat sich dumm gestellt und keine Drittschuldnererklärung abgegeben.

Also haben wir Klage eingereicht, laut der wir die Hauptforderung aus dem Titel zzgl. Zinsen sowie ZV-/Kosten geltend gemacht haben.
Ganz kurz vor dem Gütetermin hat Firma X dann die Drittschuldnererklärung abgegeben.
Im Anschluss haben wir die Klage umgestellt dahingehend, dass Firma X unserer Mandantin A den Schaden zu ersetzen hat, der dadurch entstanden ist, dass Firma X keine Drittschuldnererklärung abgegeben hat. Die Kosten haben wir angegeben mit 287,75 € netto zzgl. USt.
Im Kammertermin wurde dann ein Vergleich geschlossen, dass Firma X an unsere Mandantin A als Schadensersatz gem. § 840 Abs. 2 ZPO einen Betrag in Höhe von 200,00 € (netto) zahlt, weil USt nicht als Schadensersatzposition mit aufgenommen werden dürfe und die Terminsgebühr zu reduzieren wäre, weil ja (wenn auch kurz) vor dem Gütetermin die Drittschuldnererklärung abgegeben worden wäre.

Die 200,00 € sind zwischenzeitlich auch eingegangen und ich soll endabrechnen. Die 200,00 € würde ich im Drittschuldnerverfahren als Gebührenguthaben von 200,00 € mit ansetzen.

So, jetzt meine Frage: Muss ich den Betrag ins Forderungskonto einbuchen, also als Gutschrift/Zahlung von/für Schuldner? An sich doch nicht, oder? Weil es ja an sich Schadensersatz ist, der sich auf unsere Gebühren bezieht. Richtig?

Bin für ein kurzes Brainstorming dankbar!

LG Mary
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#2

12.06.2012, 09:13

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es einen Vergleich wonach der Drittschuldner 200 € an euren Mdt. zahlen muss. Den würde ich ins Forderungskonto einbuchen und dann auch entsprechend die Zahlung abziehen.
Ob es sich um eure Gebühren handelt oder nicht, ist doch unerheblich wenn im Vergleich drinsteht, DS hat an Mdt xy zu zahlen.
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