Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage, irgendwann, ich weiß leider nicht mehr wann und wo, habe ich gelesen, dass es nunmehr eine Neuregelung gibt bezüglich der EMA-Auskunft. Wenn wir die ZV einleiten und der Schuldern nicht zu ermitteln ist, bekommen wir vom Gerichtsvollzieher eine Nachricht. Die EMA-Anfrage machen wir sodann in der Kanzlei. Wenn diese dann da ist, bekommt der Gerichtsvollzieher einen neuen ZV-Auftrag. Ich habe aber nunmehr gelesen, dass sich dies geändert haben soll und der Gerichtsvollzieher die EMA-Auskuft jetzt selber einholt.
Hat einer von Euch auch was davon gehört. Leider find ich den Beitrag nicht mehr und bei Google kann ich dazu auch nichts finden.
Lieben Gruß
Gerichtsvollzieher EMA-Auskunft
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
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Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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