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PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 16:14
von magisr
Hallo Leute,

ich habe jetzt das erste Mal seit gut einem Jahr was mit ZV zu tun. Meine Frage: Ich muss einen PfÜb beantragen und vorher die vollstreckbare Ausfertigung eines notariellen Kaufvertrages zustellen lassen. Wie gehe ich hier vor? Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen. Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?

Wie sieht es mit einer evtl. Vorpfändung aus?

Die Sache ist wirklich eilig, da hier schon einiges schief gegangen ist. Ich wäre seeeeehr dankbar, wenn sich hoffentlich bald Hilfe zeigt.

Vielen Dank!

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 16:50
von Gruftie
Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?
Würde ich auch so machen.
Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen.
"...übersende ich in der Anlage vollstreckbare Ausfertigung des... vom ... mit der Bitte, die Zustellung an den Schuldner .... vorzunehmen. "

Ein vorläufiges Zahlungsverbot kannste bereits vorher machen... musst nur darauf achten, dass dieses vor Ablauf - sofern der Pfänder noch nicht zugestellt wurde, erneuert wird, also dass Du dann ein neues vorläufiges ZV zustellen lässt...

Schönes Wochenende!! :wink1

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 16:58
von Jupp03/11
Gruftie hat geschrieben:
Habe ich die Reihenfolge richtig im Kopf: Erst GVZ mit der Zustellung beauftragen, warten bis er die Urkunde zurückgereicht hat, dann ab Zustelldatum der Urkunde 2 Wochen warten und dann kann ich erst den PfÜb bei Gericht beantragen?
Würde ich auch so machen.
Wie hat ein Zustellungsauftrag an den GVZ auszusehen.
"...übersende ich in der Anlage vollstreckbare Ausfertigung des... vom ... mit der Bitte, um Zustellung an den Schuldner .... vorzunehmen. "
Ein vorläufiges Zahlungsverbot kannste bereits vorher machen... musst nur darauf achten, dass dieses vor Ablauf - sofern der Pfänder noch nicht zugestellt wurde, erneuert wird, also dass Du dann ein neues vorläufiges ZV zustellen lässt...

Schönes Wochenende!! :wink1
:kopfkratz

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:01
von Gruftie
Sorry, hatte ich mich verschrieben... Bild

Kann ja im Urlaub mal passieren... :pfeif

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:02
von Jupp03/11
und die vollstreckbare ist weg :wink2

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:08
von Gruftie
Wieso ist die vollstreckbare weg? Ich gehe mal davon aus, dass jeder GV weiß, dass er lediglich eine beglaubigte Kopie davon zustellt, das Original mit der Zustellungsurkunde versieht und an den RA oder Notar wieder zurückschickt. Entweder, man fertigt selbst eine beglaubigte Kopie oder lässt es - was wir machen - vom GV eine fertigen.

Eigentlich ist das doch klar oder hätte ich das ausführlicher erklären müssen? :kopfkratz :ka

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:27
von magisr
Danke ihr zwei! Ihr seit top. Also ich fasse zusammen:

GVZ erhält von mir den Auftrag mit der Ausfertigung und bgl. Kopie. Ich weiße ihn nicht daraufhin, dass er die Kopie zuzustellen hat, da er sonst denken könnte, ich halte ihn für bekloppt...
8)

Richtig?

Super, jetzt kann das WE starten

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:30
von Lämmchen
Du kannst das reinschreiben, dass Du um Zustellung der beglaubigten Abschrift bittest. Das ist ok. Ich gehe trotzdem davon aus, dass der GVZ das aber auch so weiß. :wink:

Re: PfüB

Verfasst: 01.06.2012, 17:30
von Gruftie
:lolaway

Richtig verstanden!! :mrgreen:

Schönes Wochenende!! :wink1