ich weiß, langsam nervt das Thema, jedoch hab ich zu meinem Problem hier nix gefunden:
Die Zug um Zug Zwangsvollstreckung hab ich schon hinter mir.
Jetzt das Problem, die Gegenseite kann und will nicht bezahlen und wir haben noch immer das Möbelstück, welches wir ja eigentlich Zug um Zug gegen Zahlung herausgeben sollten.
Gegenseite ist im Annahmeverzug, ZV ist erfolgt, kann nix vollstreckt werden, gibt die e.V. ab.
Nun meine Frage:
Kann ich das Möbelstück jetzt veräußern lassen, damit unsere Mandantin wenigstens einen Teil ihrer Kosten wieder rein hat. Sie muss das Möbelstück jetzt auch schnellstmöglich aus der Wohnung haben, jedoch ist Einlagern zu teuer.
Wie kann es denn hier jetzt weitergehen?
Ich würd ja fürs Verkaufen tendieren.
Viele Grüße
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)