erstes Beratungsgespräch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Annushka86
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#1

25.05.2012, 09:35

hallo, ich hätte eine Frage, und zwar wegen dem ersten Beratungsgespräch: wenn die Mandantschaft ein Geschäftsmann ist und nur eine Erstberatung statt gefunden hat, was für Gebühr müssen wir jetzt abrechnen? wo kann ich in dem Fall nachschauen bzw. nachlesen??
Annushka86
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#3

25.05.2012, 09:39

aber dadrin steht es wenn der Mandant ein Verbraucher ist, in unserem Fall ist er aber ein Geschäftsmann.....
Ulili
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#4

25.05.2012, 10:09

Man sagt ja immer, es soll auf eine Vereinbarung hingewiesen werden. Bei uns bzw. meiner alten Kanzlei wurde aber für Geschäftsleute ca. 250 €/halbe Stunden (ggf. VB) veranschlagt.
einfachIch
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#5

27.05.2012, 19:40

Die in § 34 RVG genannten Beträge sind die Höchstgebühren, die für einen Verbraucher gelten. Im Umkehrschluss heißt das, dass Ihr für den Geschäftsmann höhere Gebühren ansetzen könnt, soweit diese angemessen sind. Allerdings - was gern verwechselt wird - gilt das nicht automatisch wenn man einen Geschäftsmann als Mandanten hat, sondern nur, wenn dieser eine Beratung im Zusammenhang mit seiner geschäftlichen Tätigkeit in Anspruch nimmt. Beispielsweise Beratung bezüglich offener Forderungen gegen Kunden, Gesellschaftsvertrag etc. Lässt sich der Geschäftsmann jedoch wegen einer Scheidung oder sonstiger privater Dinge beraten gilt er hierfür als Verbraucher mit den bereits genannten Höchstgrenzen.
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