Schuldner bei ARGE anschwärzen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Tölpel
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 556
Registriert: 18.07.2008, 15:06

#1

10.05.2012, 15:32

Hallo,

leider habe ich es mal wieder mit einem ganz unverfrorenen Schuldner zu tun, den ich seit den Jahr 2000 verfolge. Seither hat er - damals 20 Jahre alt - nur 1 x ein paar Tage als Zivi gearbeitet, bevor er "fahnenflüchtig" wurde. Seither lebt er von Sozialhilfe, jetzt also von Hartz IV und hat wohl vor. das sein Leben lang so weiterzutreiben. Alle 3 Jahre e.V. abgeben und das war's dann! Vollstrecken tu' ich natürlich schon lange nicht mehr, sondern recherchiere nur noch ein bisschen und erinnere ihn immer mal wieder. Seine einzige Reaktion: rotzfreche e-mails, in denen er durchblicken lässt, dass er gar nicht daran denkt, arbeiten zu gehen. Lange Rede kurzer Sinn:

Er gibt an, ohne festen Wohnsitz zu sein - Post von uns und vom Gericht erreicht ihn jedoch unter seiner Meldeadresse prompt. Er hat also einen Computer und eine Unterkunft. Er bezieht Hartz IV und möglicherweise auch die Miete für diese Unterkunft. Soweit ich weiß, bekommt nur Leistungen, wer angemeldet ist. Also sind seine Aussagen widersprüchlich. Kann ich die ARGE darauf aufmerksam machen, dass er sich offensichtlich um Arbeit drückt, weil ihm ja aufgrund seiner Schulden eh' nicht mehr als Hartz IV übrig bliebe und dass er womöglich zu Unrecht Miete kassiert? Oder kann das in's Auge gehen (falsche Verdächtigung oder so). Ich möchte erreichen, dass die ARGE Sanktionen verhängt und ihn so zur Arbeit zwingt.

Ja, ich weiß, ich sollte mich kürzer fassen.

Gruß vom Tölpel
Benutzeravatar
A13
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 366
Registriert: 04.11.2010, 15:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#2

10.05.2012, 15:57

Vielleicht ergibt sich ein klärendes Gespräch mit der ARGE! Ruf dort einfach mal an und frag nach. Ich verstehe deine Bedenken der falschen Verdächtigung. Deswegen würde ich vorschlagen, dass du dich nicht speziell nach deinem Schuldner erkundigst, sondern rein generell fragst. Vielleicht kann man dir dazu ja eine Auskunft geben. Andernfalls kann ich dir nicht weiterhelfen, aber vielleicht findet sich ja jemand, der dies tun kann.

Auf jeden Fall wünsch ich dir viel Erfolg und hoffe, dass du diesen Schuldner endlich in die Mangel nehmen kannst :)

Liebe Grüße
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
Benutzeravatar
sego
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 11.02.2010, 16:32
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Bonn

#3

18.05.2012, 21:25

aber was bringt dir das? Wenn er doch wirklich seit Ewigkeiten nicht arbeiten geht, dann wird die ARGE schon von alleine hinterher sein. Dass er falsche Angaben macht, hat ja mit der ARGE nichts zu tun. Du kannst dich dort erkundigen (falls man dir denn Auskunft gibt), aber ich würde nicht anfangen und "Behauptungen" in die Welt setzen, die evtl. gar nicht stimmen. Vielleicht ist er ja auch nur euch gegenüber so und gibt sich tatsächlich aber Mühe bei der Jobsuche (auch wenn ich das nicht glaube, aber es kann doch sein).

Wünsche dir aber auf jeden Fall viel Erfolg
[color=#FF00BF]Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber haben nicht alle den selben Horizont![/color]
RAService
Forenfachkraft
Beiträge: 139
Registriert: 22.02.2012, 10:36
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

19.05.2012, 16:58

Einen festen Wohnsitz muss man nicht haben, man muss lediglich irgendwo gemeldet sein.
Die ARGE verhängt Sanktionen lediglich, wenn begründeter Anhalt besteht.
Der Schuldner ist hilfebedürftig und irgendwo gemeldet. Zwei Grundvoraussetzungen für SGB II
Also was willste machen.
GIbt Dich nicht weiter ab mit dem, sondern leg die Akte auf Eis.
finnchik
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 25.04.2010, 12:45
Software: RA-Micro

#5

21.05.2012, 20:38

Wie schon "RAService" gesagt hat, die Akte aufs Eis legen, dann nochmal in zwei Jahren versuchen. Aus drei Jahren für die Abgabe der e. V. sind ja seit Anfang dieses Jahres zwei geworden. Vielleicht findet der Schulder in ein Paar Jahren Arbeit und zahlt seine Schulden ab (hoffentlich!).
Doz
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 45
Registriert: 28.05.2012, 18:59
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

29.05.2012, 01:04

Das Anschwärzen bei der Arge kann sich als Bumerang erweisen! Wie hier schon erwähnt wurde (falsche Verdächtigung) gibt es auch einen solchen Straftatbestand (§ 164 I, II StGB). Auch wirst du keinerlei Sozialdaten erhalten und auch keine Auskünfte.

Es sei denn, es handelt sich um Unterhaltsschulden für Minderjährige. Dann liegt der Fall etwas anders. Aber auch hier gilt: SCHRIFTLICH oder elektronisch.

Im Übrigen wurde das hier schon verlautbart, alle 3 Wiederholung der Übung. Andere Möglichkeiten bestehen nicht.
Antworten