Lohnabrechnung vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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acilegna
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#1

10.05.2012, 10:30

Hallo mal wieder!

Ich vollstrecke seit Jahren nur in Mietsachen. Jetzt liegt mir ein Urteil vor. Darin ist neben einem Zahlungsanspruch von insgesamt 1.612,86 € auch folgender Anspruch zu vollstrecken:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Lohn-/Gehaltsabrechnug für den Monat Januar 2011 zu erteilen.

Was muss ich nun machen.

Einen Antrag nach 887 ZPO oder 888 ZPO. Bin mir nicht sicher, ob es nach 887 ZPO ist. Wenn ja, beim Prozeßgericht = Arbeitsgericht? Oder beim Vollstreckungsgericht. Vermute beim Prozeßgericht.

Ich habe kein vernünftiges Muster. Kann mir eventuell jemand weiterhelfen. Im Arbeitsrecht kenne ich mich leider gar nicht aus. Wer kann mir den entsprechenden Text für einen Antrag (entsprechend für eine Lohnabrechnung) zur Verfügung stellen oder muss ich erst einmal etwas anderes machen, z. B. den Arbeitgeber zur Abrechnung auffordern. Die Mandantin verdient jeden Monat unterschiedlich. Kann der auch ein Dritter einspringen (deshalb 887 ZPO).

Bitte help.

Lieben Dank
acilegna
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jojo
...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.05.2012, 10:40

Schwierig: Das wird unterschiedlich gesehen, die einen sagen vertretbare Handlung, die anderen unvertretbare Handlung.

Zuständig ist das Arbeitsgericht. Ruf da an und frag, wie die es haben wollen, dann kannst du nochmal wegen des Antrags fragen.
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