Zustellung Titel gleichzeitig mit PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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meJuly
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#1

07.05.2012, 14:47

Hallo Forenos,

bislang hatte ich wenn ein Titel noch nicht zugestellt war diesen gleichzeitig mit dem Erlass eines PfüBs versandt. Jahrelang keine Probleme.
Heute der Schreck. Die Dame vom Gericht ist der Auffassung, dass so etwas nicht geht. Sie meint, dass zuerst der Titel zugestellt sein muss und dann einen PfüB erlassen werden kann, beides in einem Antrag sei nicht möglich.

Das lustigste -nicht-an der Sache ist aber, der S als GF hat 4 Firmen. Das Gericht hat "übersehen" dass die Titel zugestellt werden sollen. Der PfüB ist erlassen worden und wird nun den DS und S zugestellt. Die Titel sind mir zurückgesandt worden ohne dass die Zustellung veranlasst worden ist. Daraufhin hatte ich dem Gericht das mitgeteilt und die baten mich, dass ich denen die Titel zwecks Zustellung erneut zukommen lassen soll. Sodann rief mich heute die Dame vom Gericht an mit der Auffassung...

Wie ist Eure Erfharung?

MfG
meJuly
Jupp03/11

#2

07.05.2012, 15:52

Wenn ich mir § 750 anschaue, muss vorher zugestellt worden sein.
meJuly
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#3

07.05.2012, 15:59

§ 750 sagt, dass vorher oder gleichzeitig zugestellt werden muss. Als Argumente hat die Gerichtsdame noch genannt, dass nur mit einer Mobilarvollstreckung beantragt werden kann, gleichzeitg den Titel zu zustellen.

Wie gesagt, diese Regelung ist mir neu. Wobei es mir jahrelang reibungslos geklappt hat.
Jupp03/11

#4

07.05.2012, 16:04

kann ich dir nur gratulieren, dass es bislang geklappt hat, ist aber falsch.

Glaub der Dame einfach, wenn du es nicht willst, schau in die Kommentierung Rd 15 Zöller, 28. Auflage, insbesondere Satz 2
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Liesel
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#5

07.05.2012, 16:05

Kann ich mir nicht vorstellen, da der PfÜB zuerst an den DS zugestellt wird.
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meJuly
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#6

07.05.2012, 16:09

ok
lese gerade hier die antwort :evil:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14751" target="blank
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el mirasol
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#7

07.05.2012, 19:36

Der Titel muss mit Beginn der ZV zugestellt sein. Die gleichzeitige Zustellung und Pfändung funktioniert bei der Sachpfändung, weil der GVZ, der hierfür zuständig ist, die Zustellung auch vornehmen kann. Für den PfÜB ist aber das Vollstreckungsgericht zuständig. Das Vollstreckungsgericht stellt nicht zu. Du brauchst also für eine Vollstreckungsmaßnahme, die nicht der GVZ durchführt, den Zustellungsnachweis des Titels.
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