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PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Verfasst: 03.05.2012, 16:02
von nici77
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Mandant ist Vermieter und hat einen PFÜB bekommen, wonach die Mietkaution gepfändet wurde. Er hat in seiner Drittschuldnererklärung angegeben, dass er die Forderung nicht anerkennen kann, da die Mietkaution von einem Dritten angelegt wurde. Nun kam ein Schreiben vom Gläubiger, wonach unser Mandant einen Nachweis erbringen soll, aus welchem ersichtlich ist, dass die Kaution durch/auf die Dritte Person angelegt wurde und wer die Kaution aufs Sparbuch eingezahlt hat.

M.E. geht das den Gläubiger doch nichts an, das fällt doch unter Datenschutz oder wie seht ihr das. :?:

Besten Dank schon mal für Eure Antworten.

Re: PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Verfasst: 03.05.2012, 17:25
von sansibar
Ich bin auch deiner Meinung, mehr als § 840 ZPO müsst ihr nicht erklären.

Re: PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Verfasst: 04.05.2012, 08:34
von nici77
:thx sansibar, dann werd ich das mal so zu Papier bringen, dann müssen die unseren Mdt. eben verklagen, wenn sie mehr Antworten haben wollen. Danke noch mal. :smile:

Re: PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Verfasst: 04.05.2012, 09:00
von Adelia
Ich bin auch der Meinung, dass das euer Mandant nicht beantworten muss. Ich denke, dass sind Fragen die der Gläubiger beim Schuldner nachfragen muss gemäß § 836 III ZPO.

Re: PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Verfasst: 04.05.2012, 09:40
von nici77
:thx Adelia, hab jetzt was verfasst, mal sehen, was Chefin sagt. :smile:

PS: Tolle Kulisse, da bin ich auch gern :wink: