PFÜB Mietkaution - Vorlage eines Nachweises ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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nici77
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#1

03.05.2012, 16:02

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem:

Mandant ist Vermieter und hat einen PFÜB bekommen, wonach die Mietkaution gepfändet wurde. Er hat in seiner Drittschuldnererklärung angegeben, dass er die Forderung nicht anerkennen kann, da die Mietkaution von einem Dritten angelegt wurde. Nun kam ein Schreiben vom Gläubiger, wonach unser Mandant einen Nachweis erbringen soll, aus welchem ersichtlich ist, dass die Kaution durch/auf die Dritte Person angelegt wurde und wer die Kaution aufs Sparbuch eingezahlt hat.

M.E. geht das den Gläubiger doch nichts an, das fällt doch unter Datenschutz oder wie seht ihr das. :?:

Besten Dank schon mal für Eure Antworten.
Liebe Grüße nici77
sansibar
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#2

03.05.2012, 17:25

Ich bin auch deiner Meinung, mehr als § 840 ZPO müsst ihr nicht erklären.
Grüße - sansibar
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nici77
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#3

04.05.2012, 08:34

:thx sansibar, dann werd ich das mal so zu Papier bringen, dann müssen die unseren Mdt. eben verklagen, wenn sie mehr Antworten haben wollen. Danke noch mal. :smile:
Liebe Grüße nici77
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Adelia
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#4

04.05.2012, 09:00

Ich bin auch der Meinung, dass das euer Mandant nicht beantworten muss. Ich denke, dass sind Fragen die der Gläubiger beim Schuldner nachfragen muss gemäß § 836 III ZPO.
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nici77
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#5

04.05.2012, 09:40

:thx Adelia, hab jetzt was verfasst, mal sehen, was Chefin sagt. :smile:

PS: Tolle Kulisse, da bin ich auch gern :wink:
Liebe Grüße nici77
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