was tun wenn der Forderungsbetrag im PfÜb nicht stimmt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Meggie
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#1

03.05.2012, 12:41

Hi

haben PfüB gemacht und später festgestellt (Monate später), dass die Kindesunterhaltsbeträge zu niedrig sind.

Anstatt 291,00 € sind nur 257,00 € gefordert worden.

Kann ich da einfach einen neuen PfüB machen und die Differenzbeträge einfordern ?

Gruß Meggie
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Pepples
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#2

03.05.2012, 12:51

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Meggie
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#3

03.05.2012, 19:25

So

natürlich sofort erledigt. Ich bin Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte, allerdings nur beim RA tätig, das mit dem Notariat habe ich nur in der Ausbildung gemacht und glaube schon alles vergessen. War länger in Elternzeit und mir ist nicht alles so präsent. Wäre lieb,wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß Meggie

Danke !!
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#4

03.05.2012, 19:27

Nicht ganz. Geht bitte oben in der Leiste in mein Foreno und dann in Profil. Dort gibt es ein Feld für den Beruf, das muss ausgefüllt werden. :wink:
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#5

03.05.2012, 19:29

HI

habe ich gemacht und bei mir seh ich es jetzt auch bei Beruf. Gruß Meggie
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#6

03.05.2012, 19:31

Ok, :thx Eben war's noch nicht da.
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#7

03.05.2012, 20:02

Wir hatten auch mal im PfÜb zu wenig geltend gemacht, haben dann Jaaahre später nochmal einen PfÜb über den Rest beantragt. Die Rechtspflegerin hat angerufen und gefragt, wieso, weshalb warum. Hab ihr das erklärt, sie konnte das auch nachvollziehen und hat den PfÜb so erlassen aber die erneuten Kosten für den PfÜb musste der Schuldner nicht erstatten. Die hat sie abgesetzt.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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