Pfändung Pflegekindergeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Lotta_089
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 13.01.2011, 15:37
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.04.2012, 11:31

Hallo, brauche dringend Hilfe !

Unsere Schuldnerin hat bereits die EV abgegeben, wir haben das Vermögensverzeichnis angefordert und sehen, dass die Frau zwei eigene Kinder hat und drei Pflegekinder. Für die Pflegekinder bekommt sie ca. 3.500 € monatlich!!!! Meine Frage jetzt, da ich finde das dies verdammt viel ist, kann ich was pfänden oder was würdet ihr machen?? Finde es schon echt eine unverschämtheit, bei so einem Einkommen sollte man doch wenigstens Raten zahlen können :? :?
Brooke
Forenfachkraft
Beiträge: 140
Registriert: 27.09.2008, 20:47
Beruf: Rechtswaltsfachangestellte / Tabellensachbearbeiterin InsO
Software: Andere
Wohnort: Thüringen

#2

30.04.2012, 11:35

und Schuldnern werden Pflegekinder anvertraut :shock:

sollten sich vielleicht erst mal lieber um sich kümmern
Ernie

#3

30.04.2012, 11:44

Unpfändbar nach § 850 a Nr. 6 ZPO ist ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter Anerkennungsbetrag (Erziehungsbeitrag als Aufwandsentschädigung) [BGH: JurBüro 2006, 99; LG Hannover: JurBüro 1979, 1393]
Jupp03/11

#4

30.04.2012, 11:45

Brooke hat geschrieben:und Schuldnern werden Pflegekinder anvertraut :shock:

sollten sich vielleicht erst mal lieber um sich kümmern
manchmal ist weniger mehr, einfach geschmacklos
Ernie

#5

30.04.2012, 11:47

Erfüllung einer vertraglich übernommenen Unterhaltspflicht, der keine gesetzliche Unterhaltspflicht zugrunde liegt, begründet keinen pfandfreien Einkommensbetrag.
Lotta_089
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 13.01.2011, 15:37
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#6

30.04.2012, 11:50

Also so viel Geld hat keine normale Familie zur Verfügung und ich kann nicht pfänden :evil: Die weiß anscheinend wie sie es machen kann..

Aber war vor ein paar Monaten auf einem Seminar (ZV) dort wurde mir mitgeteilt, dass z.B. Elterngeld nur bis zu einem Betrag von 300,00 € unpfändbar ist und der Rest halt pfändbar. Da sollte doch hier eig auch was zu machen sein oder ???
Ernie

#7

30.04.2012, 11:53

Liegt Dir eine genaue Aufschlüsselung der für die Pflegekinder gezahlter staatlicher Leistungen vor? Das musst Du erst einmal "auseinanderklamüsern"!
Lotta_089
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 13.01.2011, 15:37
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

30.04.2012, 12:15

Ne nur ein Gesamtbetrag :(
Ernie

#9

30.04.2012, 12:42

Eventuell hilft Dir das Link, um etwas mehr über Pflegekinder und staatliche Leistungen zu erfahren:

http://pflegekinderrecht.wordpress.com/" target="blank ... eistungen/
Lotta_089
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 84
Registriert: 13.01.2011, 15:37
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#10

30.04.2012, 14:28

Mensch hilft mir auch nicht wirklich weiter.. Trotzdem danke.. Oder hat jemand noch ne andere Idee bzw,. Tipp ;-)
Antworten