Hallo!
Ich habe eine ganz kurze Frage:
Meine Schuldnerin hat Insolvenz angemeldet; das Verfahren läuft.
Darf ich trotzdem aus einem gegen sie ergangenen Titel eine Sicherungshypothek eintragen lassen??
ZV erlaubt?
Sind die Forderungen vor Eröffnung entstanden?
In dem Fall ist eine ZV nicht mehr möglich, kannst nur noch deine Forderungen zur Tabelle anmelden.
In dem Fall ist eine ZV nicht mehr möglich, kannst nur noch deine Forderungen zur Tabelle anmelden.
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
- Pepples
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Das betrifft aber nur Insolvenzgläubiger und das ist sie nicht, weil die Forderung erst nach der Inso entstanden ist. Ob allerdings noch pfändbares Vermögen aufgrund der Inso verwertbar ist, ist die andere Frage.Sanni´s hat geschrieben:Auch hinsichtlich Neuforderungen ist eine ZV nicht möglich, § 89 InsO Abs. 1 (Vollstreckungsverbot)
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hmm. hab mal was von "vorsätzlicher unerlaubten Handlung" gehört. War da nicht was, dass wenn der Schuldner weiß, nicht zahlungsfähig zu sein und dann doch Geschäfte abschließt, dass es sogar Betrug/Täuschung ist????
soweit ich weiß, ist die ZV während des InsoVerfahrens möglich, wenn es sich um Unterhaltsforderungen, die nach Eröffnung entstanden sind und bei Forderungen aus vorsätzlich, unerlaubter Handlung. Aber mal ehrlich, der Insolvenzverwalter kassiert ebenfall den pfändbaren Anteil ein, wat will man da denn noch vollstrecken?
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