ZV erlaubt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Flora
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#1

26.04.2012, 10:06

Hallo!

Ich habe eine ganz kurze Frage:

Meine Schuldnerin hat Insolvenz angemeldet; das Verfahren läuft.
Darf ich trotzdem aus einem gegen sie ergangenen Titel eine Sicherungshypothek eintragen lassen??
Flora
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#2

26.04.2012, 10:07

Nachtrag:

Der Titel ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangen.
Sanni´s
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#3

26.04.2012, 10:10

Sind die Forderungen vor Eröffnung entstanden?

In dem Fall ist eine ZV nicht mehr möglich, kannst nur noch deine Forderungen zur Tabelle anmelden.
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Flora
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#4

26.04.2012, 10:18

Nein, die Forderungen sind nach Eröffnung des InsoVerfahrens entstanden. Darf ich dann jetzt doch die Sicherungshypothek beantragen??
Sanni´s
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#5

26.04.2012, 16:55

Auch hinsichtlich Neuforderungen ist eine ZV nicht möglich, § 89 InsO Abs. 1 (Vollstreckungsverbot)
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#6

26.04.2012, 16:59

Sanni´s hat geschrieben:Auch hinsichtlich Neuforderungen ist eine ZV nicht möglich, § 89 InsO Abs. 1 (Vollstreckungsverbot)
Das betrifft aber nur Insolvenzgläubiger und das ist sie nicht, weil die Forderung erst nach der Inso entstanden ist. :wink: Ob allerdings noch pfändbares Vermögen aufgrund der Inso verwertbar ist, ist die andere Frage. :wink:
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Flora
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#7

26.04.2012, 17:01

Ich verstehe das jetzt so, daß ich also meine Sicherungshypothek beantragen darf. Vielen Dank für Eure Hilfe!!
blondi2007
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#8

26.04.2012, 17:01

hmm. hab mal was von "vorsätzlicher unerlaubten Handlung" gehört. War da nicht was, dass wenn der Schuldner weiß, nicht zahlungsfähig zu sein und dann doch Geschäfte abschließt, dass es sogar Betrug/Täuschung ist????
Sanni´s
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#9

26.04.2012, 17:12

soweit ich weiß, ist die ZV während des InsoVerfahrens möglich, wenn es sich um Unterhaltsforderungen, die nach Eröffnung entstanden sind und bei Forderungen aus vorsätzlich, unerlaubter Handlung. Aber mal ehrlich, der Insolvenzverwalter kassiert ebenfall den pfändbaren Anteil ein, wat will man da denn noch vollstrecken?
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#10

26.04.2012, 17:12

Ja, das stimmt wohl. Aber in diesem Fall ist es glaube ich etwas anderes. Die neu entstandene Forderung ist Hausgeldzahlung.
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