GV-Auskunft: GmbH ins Ausland verkauft?
Verfasst: 11.04.2012, 22:12
Hi zusammen,
haben nicht wirklich oft ZV Sachen hier drum muss ich mal ganz blöd fragen: wir haben gegen eine GmbH in Berlin einen Titel erwirkt und die ZV am eingetragenen Sitz der Schuldnerin laut UReg. eingeleitet, nun schreibt die GVin zurück:
"In Sachen ZV gegen die AB GmbH habe ich mich in die Räumlichkeiten der Firma XY - eine "Wirtschaftsberatung" - begeben. In den Räumlichkeiten der Firma findet sich keinerlei Firmenvermögen Ihrer Schuldnerin, auch der Geschäftsführer ist hier nicht zu erreichen.
Die Vollstreckung ist daher nicht möglich und einzustellen.
Es wurde mitgeteilt dass die schuldnerische Firma ins europäische Ausland verkauft wurde. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.
Folgende Kosten bitte ich auszugleichen..."
Nun hierzu meine Frage:
- so generell: geht das denn? Die Anschrift ist weiterhin der Sitz der schuldnerischen GmbH und MB/VB wurden dort vor kurzem zugestellt, wie kann denn von der Gesellschaft dann dort niemand angetroffen werden? Mir scheint eher die "Wirtschaftsberatung" zu tricksen.
- die lapidare Auskunft die Schuldnerin sei ins Ausland verkauft wurden reicht mir irgendwie nicht aus als Erklärung von der GVin. Im Gesellschaftsregister gibt es hierzu keinerlei Eintragungen also ist für mich weiterhin Sitz der Gesellschaft in Berlin; wie kann dann aber keinerlei Information zu finden sein?
Was können wir denn tun um dem nachzugehen? Kann ich die GVin damit beauftragen bei der Wirtschaftsberatung nochmal vorstellig zu werden? Immerhin ist der Sitz der Schuldnerin laut Register dort, also muss ja die Wirtschaftsberatung was drüber wissen?
Ich würd ja ansonsten beim Register mit der Erklärung der GVin vorstellig werden und Falscheintragung anzeigen. Dann wird immerhin die Firma gestrichen und gegen den GF ermittelt... eventuell?
Oder hat jemand noch andere Ideen? Die Forderung ist beträchtlich drum der ganze Aufriss...
Vielen Dank und beste Grüße,
Chris
haben nicht wirklich oft ZV Sachen hier drum muss ich mal ganz blöd fragen: wir haben gegen eine GmbH in Berlin einen Titel erwirkt und die ZV am eingetragenen Sitz der Schuldnerin laut UReg. eingeleitet, nun schreibt die GVin zurück:
"In Sachen ZV gegen die AB GmbH habe ich mich in die Räumlichkeiten der Firma XY - eine "Wirtschaftsberatung" - begeben. In den Räumlichkeiten der Firma findet sich keinerlei Firmenvermögen Ihrer Schuldnerin, auch der Geschäftsführer ist hier nicht zu erreichen.
Die Vollstreckung ist daher nicht möglich und einzustellen.
Es wurde mitgeteilt dass die schuldnerische Firma ins europäische Ausland verkauft wurde. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.
Folgende Kosten bitte ich auszugleichen..."
Nun hierzu meine Frage:
- so generell: geht das denn? Die Anschrift ist weiterhin der Sitz der schuldnerischen GmbH und MB/VB wurden dort vor kurzem zugestellt, wie kann denn von der Gesellschaft dann dort niemand angetroffen werden? Mir scheint eher die "Wirtschaftsberatung" zu tricksen.
- die lapidare Auskunft die Schuldnerin sei ins Ausland verkauft wurden reicht mir irgendwie nicht aus als Erklärung von der GVin. Im Gesellschaftsregister gibt es hierzu keinerlei Eintragungen also ist für mich weiterhin Sitz der Gesellschaft in Berlin; wie kann dann aber keinerlei Information zu finden sein?
Was können wir denn tun um dem nachzugehen? Kann ich die GVin damit beauftragen bei der Wirtschaftsberatung nochmal vorstellig zu werden? Immerhin ist der Sitz der Schuldnerin laut Register dort, also muss ja die Wirtschaftsberatung was drüber wissen?
Ich würd ja ansonsten beim Register mit der Erklärung der GVin vorstellig werden und Falscheintragung anzeigen. Dann wird immerhin die Firma gestrichen und gegen den GF ermittelt... eventuell?
Oder hat jemand noch andere Ideen? Die Forderung ist beträchtlich drum der ganze Aufriss...
Vielen Dank und beste Grüße,
Chris