GV-Auskunft: GmbH ins Ausland verkauft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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cjdenver
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#1

11.04.2012, 22:12

Hi zusammen,

haben nicht wirklich oft ZV Sachen hier drum muss ich mal ganz blöd fragen: wir haben gegen eine GmbH in Berlin einen Titel erwirkt und die ZV am eingetragenen Sitz der Schuldnerin laut UReg. eingeleitet, nun schreibt die GVin zurück:


"In Sachen ZV gegen die AB GmbH habe ich mich in die Räumlichkeiten der Firma XY - eine "Wirtschaftsberatung" - begeben. In den Räumlichkeiten der Firma findet sich keinerlei Firmenvermögen Ihrer Schuldnerin, auch der Geschäftsführer ist hier nicht zu erreichen.

Die Vollstreckung ist daher nicht möglich und einzustellen.

Es wurde mitgeteilt dass die schuldnerische Firma ins europäische Ausland verkauft wurde. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Folgende Kosten bitte ich auszugleichen..."

Nun hierzu meine Frage:

- so generell: geht das denn? Die Anschrift ist weiterhin der Sitz der schuldnerischen GmbH und MB/VB wurden dort vor kurzem zugestellt, wie kann denn von der Gesellschaft dann dort niemand angetroffen werden? Mir scheint eher die "Wirtschaftsberatung" zu tricksen.
- die lapidare Auskunft die Schuldnerin sei ins Ausland verkauft wurden reicht mir irgendwie nicht aus als Erklärung von der GVin. Im Gesellschaftsregister gibt es hierzu keinerlei Eintragungen also ist für mich weiterhin Sitz der Gesellschaft in Berlin; wie kann dann aber keinerlei Information zu finden sein?

Was können wir denn tun um dem nachzugehen? Kann ich die GVin damit beauftragen bei der Wirtschaftsberatung nochmal vorstellig zu werden? Immerhin ist der Sitz der Schuldnerin laut Register dort, also muss ja die Wirtschaftsberatung was drüber wissen?
Ich würd ja ansonsten beim Register mit der Erklärung der GVin vorstellig werden und Falscheintragung anzeigen. Dann wird immerhin die Firma gestrichen und gegen den GF ermittelt... eventuell?

Oder hat jemand noch andere Ideen? Die Forderung ist beträchtlich drum der ganze Aufriss...

Vielen Dank und beste Grüße,

Chris
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Loki
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#2

13.04.2012, 09:20

Ich würde mal als erstes mit der GVin telefonieren und die Sache noch mal besprechen.

Hat die Wirtschaftsberatung irgendwelche Verbindungen zu der gesuchten GmbH? Hast du evtl. die Anschrift des GF der gesuchten GmbH? Wenn die Firma verkauft wurde, müsste das doch im HR vermerkt sein, oder irre ich mich? Habt ihr evtl. Schreiben der GmbH, auf denen eine Bankverbindung abgedruckt ist?
Jupp03/11

#3

13.04.2012, 09:23

Zuletzt zum HR eingereichte Liste der Gesellschafter anfordern. Sofern vor kurzem verkauft wurde, müßte dort eine neue Liste, überreicht durch den beurkundenden Notar, vorliegen.
Im übrigen nennt man das Firmenbeerdigung, die seit einiger Zeit ja in Mode gekommen ist.
cjdenver
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#4

13.04.2012, 21:08

Vielen Dank für die Hinweise.

Ja, die letzten Eintragungen im Unternehmensregister sind von 2009, und siehe da, Alleingesellschafter ist eine "Car Trade Limited" in London mit Zweck "7414 - Business & management consultancy" (passt ja schonmal super zusammen), die laut Auskunft des Companies House in 2010 aufgelöst wurde.

Also wenn die Gesellschafter seit 2010 aufgelöst sind, dann gehört die Schuldnerin ja jetzt quasi niemandem mehr...?

Aber wie kann denn diese Berliner Wirtschaftsberatung 2012 noch Unterlagen für die Schuldnerin entgegennehmen, und die Schuldnerin immernoch ihren Sitz dort haben? Zugestellt wurde ja.

Wir haben jetzt auch mal nachgeforscht und gegen die Wirtschaftsberatung gabs bereits einige Razzien wegen "Unternehmensbestattung". Ist die Sache damit gestorben? ;)

Ich möchte, da es sich doch um eine beträchtliche Sache handelt, eigentlich noch etwas unternehmen, wenn irgend möglich... und wenns nur Strafanzeige ist...?
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#5

13.04.2012, 21:15

Siehe Beitrag 3
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#6

15.04.2012, 09:20

Oh oh das kenne ich. Firmenbestattung hat gerade den Zweck, die Gläubiger an die Wand fahren zu lassen. Ich würde hier die ganz großen Geschütze auffahren. Vor allem würde ich mal überlegen, ob hier ehemalige Gesellschafter, Geschäftsführer oder die Wirtschaftsberatung in Anspruch genommen werden können.
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cjdenver
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#7

17.04.2012, 10:22

tja genau das überleg ich grad:

- gesellschafter sind mittlerweile aufgelöst
- gesellschafter der UK Ltd sind nicht auffindbar
- geschäftsführer der schuldner GmbH ist nicht eingetragen

also bleibt für mich nur die wirtschaftsberatung, gegen die schonmal eine razzia veranstaltet wurde...

hab auch mittlerweile verstanden dass das ausländische vermögen einer aufgelösten ltd (hier also die beteiligung an meiner schuldner GmbH) in eine "nachlass-gesellschaft" übergeht, also könnte ich für diese das insolvenzverfahren einleiten lassen.

ich werd jedenfalls mal an das registergericht der schuldner GmbH schreiben.

aber: ich bin mir immer noch nicht sicher ob ich nicht einfach die wirtschaftsberatung in haftung nehme. immerhin nehmen die noch immer zustellungen für die "bestattete" GmbH entgegen und die GmbH ist dort gemeldet, das kann ja wohl ohne Auftrag nicht sein...?
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#8

17.04.2012, 21:54

Ich würde erstmal das Registergericht informieren, ansonsten den ehemaligen Geschäftsführer ausfindig machen, aber eigentlich sollte das das Registergericht machen.
cjdenver
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#9

17.04.2012, 22:50

joah, werd ich machen. werd auch mal der "wirtschaftsberatung" mit fristsetzung und unter klageandrohung auffordern mir mitzuteilen was sache mit der schuldner gmbh ist, welches verhältnis besteht und wie der sitz einer vor 4 jahren ins ausland verkauften gmbh immer noch dort sein kann und für diese gmbh zustellungen entgegengenommen werden können.

schaun wir mal ob wir denen ein bisschen arbeit machen können.
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#10

17.04.2012, 22:54

Ansonsten auch mit Strafanzeige drohen. Das dürfte helfen, es sei denn die "Wirtschaftsberatung" bestattet gewerblich GmbHs.
Ein Indiz wäre ein Sitzwechsel dorthin mit ggf. auch einem GF-Wechsel, eventuell mal in einem historichen Handelsregisterausdruck schauen.
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