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Ablauf eines Privaten Insolvenzverfahrens

Verfasst: 19.04.2007, 10:54
von Nutzymaus
Hallo Ihr :D

Kann mir mal jemanden den kompletten Ablauf des privaten Insolvenzverfahren erklären?

Verfasst: 19.04.2007, 10:57
von Gast
Hallo Du,

das private Insolvenzverfahren läuft wie folgt ab:

Insolvenzantrag > Eröffnung >(ca. 6 Wochen) > Prüfungstermin >(ca 10 Wochen) > Schlusstermin

dann gehts es weiter

ca. 5 Jahre und 8 Monte dann die sog. Wohlverhaltensphase > Restschuldbefreiung

Aber das reine Insolvenzverfahren geht nur bis zum Schlusstermin

Verfasst: 19.04.2007, 10:59
von Nutzymaus
Und woher wissen die Gläubiger davon?

Verfasst: 19.04.2007, 11:00
von StineP

Verfasst: 19.04.2007, 11:00
von StineP
Vom Schuldner. Der muss die informieren bzw. sein Inso-Verwalter

Verfasst: 19.04.2007, 11:01
von Gast
Wovon sollen die Gläubiger etwas wissen???

Verfasst: 19.04.2007, 11:03
von Nutzymaus
Vom Insolvenzverfahren. DIe müssen ja die Möglichkeit bekommen, ihre Forderung anzumelden oder?

Und was ist, wenn er dies nicht tut?

Verfasst: 19.04.2007, 11:05
von LenaX
der schuldner muss seine gläubiger kennen und diese auch auflisten, die werden dann angeschrieben.
ansonsten gibt es noch eine bekanntmachung...

Verfasst: 19.04.2007, 11:06
von StineP
:zustimm

Verfasst: 19.04.2007, 11:08
von Nutzymaus
Na aber was ist, wenn es passiert, dass Gläubiger nicht informiert werden, weil der Schuldner sie nicht benannt hat und die Gläubiger die Bekanntmachung nicht gelesen haben.

Wie erfolgt die Bekanntmachung?