Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Das kann ich Dir gerade von hieraus nicht sagen, wenn ich das Programm vor mir hab, dann kann ich Dir das genau erklären. Aber von allein zieht sich der Rechner das Online-Update nicht, dafür muß das voreingestellt sein.
- sunny84
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gvline hat geschrieben:sunny84 hat geschrieben:Ich hab mal ne allgemeine Frage insbesondere an die GVs hier:
Gläubiger A macht im Dezember 2012 gegen Schuldner X einen Kombi-ZV-Auftrag. Bevor dieses Verfahren durch Abgabe der EV erledigt ist (wir gehen jetzt mal davon aus, dass der Schuldner keine Raten o. ä. zahlt) stellt Gläubiger B im Januar 2013 gegen Schuldner X einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.
Was muss denn der Schuldner nun abgeben? Die EV oder die Vermögensauskunft? Beides kann ja nicht sein.
Diese Frage ist nicht mit entweder oder zu beantworten. Eindeutige gesetzl. Regelungen dazu gibt es nicht, so dass man - je nach rechtlicher Betrachtungsweise - hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Im derzeitigen Schrifttum werden dazu nach meiner Kenntnis 2 wesentliche Auffassungen vertreten:
- die eine sagt, dass im Falle der gemeinsamen Erledigung für Gl A die EV (nach altem Recht) abzugeben ist (die nat. mit der VAK inhaltsgleich ist) und diese wie bisher im alten SV eingetragen und hinterlegt wird. Für Gl B gibt der S. die VAK (nach neuem Recht) ab, die im Vermögensverzeichnisregister mit anschließender Eintragung im neuen SV erfasst wird. Gem. § 39 V EGZPO ist dann aber, weil der S. ja nun auch im neuen SV erfasst wurde, der Eintrag im alten SV für Gl A zu löschen. ?????? fraglich, denn hier wird m.E. Gl A benachteiligt. Will sich der S. "reinwaschen" und im SV löschen lassen, braucht er lediglich noch Gl B bedienen.
- die andere hält es für vertretbar, dass der Schuldner in diesem Fall eine Vermögensauskunft abgibt und für jeden Gl. eine Eintragungsanordnung mit anschließender Eintragung in das neue SV erlassen wird.
Kommt es nicht zur gleichzeitigen Erledigung (S. wurde geladen zur EV für Gl A zum 25.2., für Gl B später weil noch eine 2-wöchige Zahlungsfrist einzuhalten ist). D. S. gibt nur für Gl. A die EV ab, weil er nicht auf die Einhaltung der erforderl. Fristen verzichtet. In diesem Fall erhält Gl. B die Mitteilung: EV i.a.S. geleistet ...... Abschriftenerteilung aus dem alten SV.
Der zuständige GV wird sich für einen Weg entscheiden müssen, der rechtlich vertretbar ist.
Danke für deine Ausführungen. Also muss man dann wohl abwarten und gucken wie der GV sich im Fall der Fälle entscheidet.
@Minimaus du gehst auf Dienstprogramme und dann auf D47 Online Programm-Update
Da kannst du auch dann auch einstellen, wie oft bzw. wann RAM prüft, ob ein Update vorhanden ist.
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Über welchen Zeitraum darf/muss der Gerichtsvollzieher Raten einziehen? 40 Raten?
- Sabbi
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Gem. § 802b Abs. 2 Satz 3 ZPO soll die Tilgung binnen 12 Monaten abgeschlossen sein.
Da es ja ne Sollvorschrift und keine MUSSvorschrift, kann es ja auch etwas länger dauern.
40 Monate erscheint mir zu lang, sind ja 3 1/2 Jahre!
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Vielen Dank
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Also wir haben die neuen Formular schon für PfüB und Durchsuchungsbeschluss in RA-Micro. Kam letzte Woche das Update. Geh mal in RA-Micro Dienstprogramme - dort EDV-Anlage - dort Online-Update (das ist D 47).Minimaus hat geschrieben:Wo gibt es denn diese Formulare zum ZV-Auftrag. RA-Micro hat so ein Formular nicht. Wir haben noch nicht mal den neuen Pfüb!!
Das ZV - Formular findest Du auf der Internetseite des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Hier der LInk: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f ... ngsauftrag" target="blank
Allerdings ist das Formular ja noch nciht zwingend, ich mach das daher über RA-Micro, da er sich die Daten alle zieht und man diese dann nicht selbst eintragen muss. Dabei kommt ja auch die Maske, wo Du anklicken kannst, was der GV machen soll.
- Sabbi
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Ich machs hier genauso.Bürostuhlakrobatin hat geschrieben:Also wir haben die neuen Formular schon für PfüB und Durchsuchungsbeschluss in RA-Micro. Kam letzte Woche das Update. Geh mal in RA-Micro Dienstprogramme - dort EDV-Anlage - dort Online-Update (das ist D 47).Minimaus hat geschrieben:Wo gibt es denn diese Formulare zum ZV-Auftrag. RA-Micro hat so ein Formular nicht. Wir haben noch nicht mal den neuen Pfüb!!
Das ZV - Formular findest Du auf der Internetseite des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Hier der LInk: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f" target="blank ... ngsauftrag
Allerdings ist das Formular ja noch nciht zwingend, ich mach das daher über RA-Micro, da er sich die Daten alle zieht und man diese dann nicht selbst eintragen muss. Dabei kommt ja auch die Maske, wo Du anklicken kannst, was der GV machen soll.
Meine ZV-Aufträge sehen also fast aus, wie die alten, eben alles in Textform. Aber vorher öffnet sich ja ne Maske und da kann man eben entscheiden, inwieweit man den GV beauftragt.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine Info für die Hannoveraner/innen ohne Farbdrucker: Die hiesigen Rechtspfleger haben sich dazu entschlossen, ab Freitag weiterhin auch schwarz/weiß ausgedruckte PfÜBs zu bearbeiten, hat mir ein RPfl. heute telefonisch mitgeteilt.
Grüße - sansibar
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Lustig finde ich es ja, dass jetzt beim Antrag auf VA die Angabe des Geburtsdatums (und evtl sogar Geburtsort) zwingend ist.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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