Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
grommelie
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1009
Registriert: 20.03.2009, 11:23
Beruf: ReFa
Wohnort: Landkreis Harz

#581

25.02.2013, 21:21

Das kann ich Dir gerade von hieraus nicht sagen, wenn ich das Programm vor mir hab, dann kann ich Dir das genau erklären. Aber von allein zieht sich der Rechner das Online-Update nicht, dafür muß das voreingestellt sein.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#582

26.02.2013, 08:29

gvline hat geschrieben:
sunny84 hat geschrieben:Ich hab mal ne allgemeine Frage insbesondere an die GVs hier:

Gläubiger A macht im Dezember 2012 gegen Schuldner X einen Kombi-ZV-Auftrag. Bevor dieses Verfahren durch Abgabe der EV erledigt ist (wir gehen jetzt mal davon aus, dass der Schuldner keine Raten o. ä. zahlt) stellt Gläubiger B im Januar 2013 gegen Schuldner X einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft.
Was muss denn der Schuldner nun abgeben? Die EV oder die Vermögensauskunft? Beides kann ja nicht sein.

Diese Frage ist nicht mit entweder oder zu beantworten. Eindeutige gesetzl. Regelungen dazu gibt es nicht, so dass man - je nach rechtlicher Betrachtungsweise - hier zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann.
Im derzeitigen Schrifttum werden dazu nach meiner Kenntnis 2 wesentliche Auffassungen vertreten:
- die eine sagt, dass im Falle der gemeinsamen Erledigung für Gl A die EV (nach altem Recht) abzugeben ist (die nat. mit der VAK inhaltsgleich ist) und diese wie bisher im alten SV eingetragen und hinterlegt wird. Für Gl B gibt der S. die VAK (nach neuem Recht) ab, die im Vermögensverzeichnisregister mit anschließender Eintragung im neuen SV erfasst wird. Gem. § 39 V EGZPO ist dann aber, weil der S. ja nun auch im neuen SV erfasst wurde, der Eintrag im alten SV für Gl A zu löschen. ?????? fraglich, denn hier wird m.E. Gl A benachteiligt. Will sich der S. "reinwaschen" und im SV löschen lassen, braucht er lediglich noch Gl B bedienen.
- die andere hält es für vertretbar, dass der Schuldner in diesem Fall eine Vermögensauskunft abgibt und für jeden Gl. eine Eintragungsanordnung mit anschließender Eintragung in das neue SV erlassen wird.
Kommt es nicht zur gleichzeitigen Erledigung (S. wurde geladen zur EV für Gl A zum 25.2., für Gl B später weil noch eine 2-wöchige Zahlungsfrist einzuhalten ist). D. S. gibt nur für Gl. A die EV ab, weil er nicht auf die Einhaltung der erforderl. Fristen verzichtet. In diesem Fall erhält Gl. B die Mitteilung: EV i.a.S. geleistet ...... Abschriftenerteilung aus dem alten SV.

Der zuständige GV wird sich für einen Weg entscheiden müssen, der rechtlich vertretbar ist.

Danke für deine Ausführungen. Also muss man dann wohl abwarten und gucken wie der GV sich im Fall der Fälle entscheidet.


@Minimaus du gehst auf Dienstprogramme und dann auf D47 Online Programm-Update
Da kannst du auch dann auch einstellen, wie oft bzw. wann RAM prüft, ob ein Update vorhanden ist.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#583

26.02.2013, 09:40

Über welchen Zeitraum darf/muss der Gerichtsvollzieher Raten einziehen? 40 Raten?
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#584

26.02.2013, 11:19

Gem. § 802b Abs. 2 Satz 3 ZPO soll die Tilgung binnen 12 Monaten abgeschlossen sein.

Da es ja ne Sollvorschrift und keine MUSSvorschrift, kann es ja auch etwas länger dauern.
40 Monate erscheint mir zu lang, sind ja 3 1/2 Jahre!
Katharina80
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1296
Registriert: 21.02.2008, 09:25
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg

#585

26.02.2013, 11:33

Vielen Dank
Benutzeravatar
Bürostuhlakrobatin
Forenfachkraft
Beiträge: 148
Registriert: 09.03.2008, 21:24
Beruf: gel. Justizfachangestellte - jetzt RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#586

26.02.2013, 16:03

Minimaus hat geschrieben:Wo gibt es denn diese Formulare zum ZV-Auftrag. RA-Micro hat so ein Formular nicht. Wir haben noch nicht mal den neuen Pfüb!!
Also wir haben die neuen Formular schon für PfüB und Durchsuchungsbeschluss in RA-Micro. Kam letzte Woche das Update. Geh mal in RA-Micro Dienstprogramme - dort EDV-Anlage - dort Online-Update (das ist D 47).

Das ZV - Formular findest Du auf der Internetseite des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Hier der LInk: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f ... ngsauftrag" target="blank
Allerdings ist das Formular ja noch nciht zwingend, ich mach das daher über RA-Micro, da er sich die Daten alle zieht und man diese dann nicht selbst eintragen muss. Dabei kommt ja auch die Maske, wo Du anklicken kannst, was der GV machen soll.
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#587

26.02.2013, 16:16

Bürostuhlakrobatin hat geschrieben:
Minimaus hat geschrieben:Wo gibt es denn diese Formulare zum ZV-Auftrag. RA-Micro hat so ein Formular nicht. Wir haben noch nicht mal den neuen Pfüb!!
Also wir haben die neuen Formular schon für PfüB und Durchsuchungsbeschluss in RA-Micro. Kam letzte Woche das Update. Geh mal in RA-Micro Dienstprogramme - dort EDV-Anlage - dort Online-Update (das ist D 47).

Das ZV - Formular findest Du auf der Internetseite des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes. Hier der LInk: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f" target="blank ... ngsauftrag
Allerdings ist das Formular ja noch nciht zwingend, ich mach das daher über RA-Micro, da er sich die Daten alle zieht und man diese dann nicht selbst eintragen muss. Dabei kommt ja auch die Maske, wo Du anklicken kannst, was der GV machen soll.
Ich machs hier genauso.
Meine ZV-Aufträge sehen also fast aus, wie die alten, eben alles in Textform. Aber vorher öffnet sich ja ne Maske und da kann man eben entscheiden, inwieweit man den GV beauftragt.
Minimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 581
Registriert: 23.03.2010, 12:22
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#588

26.02.2013, 16:56

Es ist da :huepf
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#589

26.02.2013, 17:11

Eine Info für die Hannoveraner/innen ohne Farbdrucker: Die hiesigen Rechtspfleger haben sich dazu entschlossen, ab Freitag weiterhin auch schwarz/weiß ausgedruckte PfÜBs zu bearbeiten, hat mir ein RPfl. heute telefonisch mitgeteilt.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2709
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#590

27.02.2013, 09:47

Lustig finde ich es ja, dass jetzt beim Antrag auf VA die Angabe des Geburtsdatums (und evtl sogar Geburtsort) zwingend ist.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Gesperrt