Ja, das wird noch spaßig. Der Geburtsort wird auch zwingend benötigt, wenn man Drittauskünfte bei der Rentenversicherung einholen will.OKK13401 hat geschrieben:Lustig finde ich es ja, dass jetzt beim Antrag auf VA die Angabe des Geburtsdatums (und evtl sogar Geburtsort) zwingend ist.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Ich muss unseren Mandanten (überwiegend Firmen) wohl empfehlen, künftig vor Auftragsannahme, Geburtsdatum, -ort, -name und ggf. Staatsangehörigkeit der Kunden zu erfragen. Mich als Verbraucher würden diese Fragen stören, aber bei unseren Mandanten sind es überwiegend Gewerbetreibende.
Für eine folgende Kontopfändung soll auch das Geburtsdatum im Titel schon hilfreich sein, wegen der Bestimmtheit der Person. Das geht bislang aber nur bei Klageeinreichung, eine Änderung des MB-Vordrucks ist wohl auch in Arbeit, ob das Geb.-Datum dann mit aufgenommen wird, weiß ich allerdings noch nicht.