Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#591

27.02.2013, 10:09

OKK13401 hat geschrieben:Lustig finde ich es ja, dass jetzt beim Antrag auf VA die Angabe des Geburtsdatums (und evtl sogar Geburtsort) zwingend ist.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Ja, das wird noch spaßig. Der Geburtsort wird auch zwingend benötigt, wenn man Drittauskünfte bei der Rentenversicherung einholen will.
Ich muss unseren Mandanten (überwiegend Firmen) wohl empfehlen, künftig vor Auftragsannahme, Geburtsdatum, -ort, -name und ggf. Staatsangehörigkeit der Kunden zu erfragen. Mich als Verbraucher würden diese Fragen stören, aber bei unseren Mandanten sind es überwiegend Gewerbetreibende.

Für eine folgende Kontopfändung soll auch das Geburtsdatum im Titel schon hilfreich sein, wegen der Bestimmtheit der Person. Das geht bislang aber nur bei Klageeinreichung, eine Änderung des MB-Vordrucks ist wohl auch in Arbeit, ob das Geb.-Datum dann mit aufgenommen wird, weiß ich allerdings noch nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Centira
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 37
Registriert: 13.11.2012, 10:13
Beruf: RA-Fachangestellte

#592

27.02.2013, 14:53

Wo steht denn das Geb.-Dat. und -ort zwingend sind?
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#593

27.02.2013, 15:03

Bezgl. Schuldnerverzeichnis => § 882b Abs. 2 Ziff. 2 ZPO
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#594

27.02.2013, 17:10

Centira hat geschrieben:Wo steht denn das Geb.-Dat. und -ort zwingend sind?
Ich such die Fundstelle nochmal raus, war in einem Aufsatz, wenn ich mich recht erinnere.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2700
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#595

28.02.2013, 10:13

Centira hat geschrieben:Wo steht denn das Geb.-Dat. und -ort zwingend sind?
Gesetzesstelle konnte mir die GVin, welche unseren Antrag auf Abnahme der VA ohne Angabe von Geburtsdatum bzw. -ort abgelehnt hat, nicht nennen.

Aber sie hat dies so begründet:
Bevor sie eine VA abnimmt, muss sie beim zentralen Schuldnerverzeichnis eine Abfrage machen, ob bereits eine gültige VA vorliegt.
Um eine eindeutige Schuldneridendität sicherzustellen, benötigt der Gerichtsvollzieher für diese Abfrage ein Geburtsdatum (und evtl sogar noch einen Geburtsort).
Ohne diese Angabe kann bzw. darf sie keine VA einleiten.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#596

01.03.2013, 16:02

sternchen160983 hat geschrieben:
Dany1981 hat geschrieben:Zum Thema Vollstreckungsportal:

Wir haben jetzt die Registrierung abgeschlossen (...)
Ich auch... Da steht drin, dass die Abfragen nicht kostenlos ist. Preise scheinen länderabhängig zu sein? Ja und in welcher Höhe fallen Sie dann nun wo an? Das müsste doch eigentlich auch veröffentlicht werden oder seh ich das falsch?

Hat jemand eine Ahnung, wie das mit dem Bezahlen läuft? Kriegt man da eine Rechnung pro Abfrage/Datensatz zum Überweisen oder eine Monatsabrechnung?
Darf ich mal hier nach dem aktuellen Stand fragen?
Die Seite des Vollstreckungsportals hat sich ja noch nicht geändert, ist die Bezahlungsweise inzwischen geklärt oder hat schon jemand eine Rechnung vorliegen?

Wir sind noch nicht registriert, aber inzwischen sind ja ein paar Eintragungen vorhanden.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Bürostuhlakrobatin
Forenfachkraft
Beiträge: 148
Registriert: 09.03.2008, 21:24
Beruf: gel. Justizfachangestellte - jetzt RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#597

04.03.2013, 08:59

OKK13401 hat geschrieben:Lustig finde ich es ja, dass jetzt beim Antrag auf VA die Angabe des Geburtsdatums (und evtl sogar Geburtsort) zwingend ist.
Da werden sich die Meldeämter freuen. Datum kann ich ja noch online herausfinden, aber der Geburtsort geht nur mit persönlicher Anfrage.
Wie kannst Du das Geburtsdatum online herausfinden?
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2700
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#598

04.03.2013, 15:57

Online Meldeauskunft der AKDB für Behörden
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3536
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#599

05.03.2013, 10:39

Geniesserin hat geschrieben:Beispiel:

1. Rg. über 500 EUR, Zinsen ab 01.03.12
2. Rg. über 1.300 EUR, Zinsen ab 17.05.12

Dann berechne ich die Zinsen, hier 8%-Punkte über Basis, bis zum heutigen Tag aus und erhalte 95,04 EUR, den Betrag trage ich in der 4. Zeile der Forderungsaufstellung ein und schreibe weiter:

95,04 € x nebst Zinsen in Höhe von
x 8 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus 1.800 Euro
seit dem 20.12.2012


Bislang gingen diese Anträge immer durch und der Drittschuldner rechnet ab dem 20.12.2012 selbst weiter die Zinsen.
Ich habe jetzt eine Rechtspflegerin, die versteht es anders und zwar, dass dies die ausgerechneten Zinsen bis zum 20.12.2012 (nach deinem Beispiel) sind und erlässt daher meinen PfÜb nicht, weil die Zinsen überhöht sind.
Ich habe extra eine Forderungsübersicht beigefügt, damit sie es kontrollieren kann, aber wahrscheinlich hat sie sich das nicht einmal angeschaut. Leider kann ich sie telefonisch nicht erreichen, um das zu erklären. Jetzt muss ich das irgendwie schriftlich erklären.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#600

05.03.2013, 15:26

katuscha hat geschrieben:
Geniesserin hat geschrieben:Beispiel:

1. Rg. über 500 EUR, Zinsen ab 01.03.12
2. Rg. über 1.300 EUR, Zinsen ab 17.05.12

Dann berechne ich die Zinsen, hier 8%-Punkte über Basis, bis zum heutigen Tag aus und erhalte 95,04 EUR, den Betrag trage ich in der 4. Zeile der Forderungsaufstellung ein und schreibe weiter:

95,04 € x nebst Zinsen in Höhe von
x 8 Prozentpunkten

über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus 1.800 Euro
seit dem 20.12.2012


Bislang gingen diese Anträge immer durch und der Drittschuldner rechnet ab dem 20.12.2012 selbst weiter die Zinsen.
Ich habe jetzt eine Rechtspflegerin, die versteht es anders und zwar, dass dies die ausgerechneten Zinsen bis zum 20.12.2012 (nach deinem Beispiel) sind und erlässt daher meinen PfÜb nicht, weil die Zinsen überhöht sind.
Ich habe extra eine Forderungsübersicht beigefügt, damit sie es kontrollieren kann, aber wahrscheinlich hat sie sich das nicht einmal angeschaut. Leider kann ich sie telefonisch nicht erreichen, um das zu erklären. Jetzt muss ich das irgendwie schriftlich erklären.
Die 95,04 € sind auch die ausgerechneten Zinsen bis zum 19.12.2012.
Habe gerade nochmals nachgerechnet und es kam das gleiche Ergebnis raus.
Füge doch einfach die entsprechende Zinsberechnung bei in deinem Schreiben. Dann wird es vielleicht nachvollziehbarer.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Gesperrt