Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#611

07.03.2013, 13:31

sunny84 hat geschrieben:Also wir haben hier beschlossen, dass wir das Vollstreckungsportal vorerst nicht nutzen werden. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der Schuldner die Vermögensauskunft wirklich nicht abgegeben hat, wenn nix drin steht, weil die Eintragung ja nicht immer erfolgt.
Ich frage im Moment also nur beim AG nach, ob die EV abgegeben wurde und wenn das negativ ist, mach ich nen ZV-Auftrag. Im Notfall teilt mir der GV dann halt mit, dass die VA bereits abgeben wurde.
So werde ich es wohl auch erstmal machen.
Pitt
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#612

07.03.2013, 13:31

Solange nicht endgültig geklärt ist, wie das mit der Abrechnung funktioniert, frage ich nur beim "alten" Schuldnerverzeichnis an und spare mir das elektronische Schuldnerverzeichnis. Meine Probeanfrage Anfang Januar wurde bislang nicht in Rechnung gestellt.
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Pepsi
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#613

07.03.2013, 13:37

sunny84 hat geschrieben:Also wir haben hier beschlossen, dass wir das Vollstreckungsportal vorerst nicht nutzen werden. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der Schuldner die Vermögensauskunft wirklich nicht abgegeben hat, wenn nix drin steht, weil die Eintragung ja nicht immer erfolgt.
wie, Eintragung erfolgt nicht immer?!? ich dachte das soll jetzt alles zentral erfolgen?!
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sunny84
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#614

07.03.2013, 13:42

So, wie ich das bisher verstanden habe, erfolgt die Eintragung im Schuldnerverzeichnis ja aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe § 882c ZPO.
Wenn diese nach Abgabe der VA nicht vorliegen, wird die auch nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
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#615

07.03.2013, 14:03

sunny84 hat geschrieben:So, wie ich das bisher verstanden habe, erfolgt die Eintragung im Schuldnerverzeichnis ja aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe § 882c ZPO.
Wenn diese nach Abgabe der VA nicht vorliegen, wird die auch nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
So sieht es wohl aus.
Der Schuldner kann auch die VA abgeben, aber wenn er innerhalb eines Monats nachweist, dass die Forderung ausgeglichen ist, braucht keine Eintragung der VA zu erfolgen.

Ist alles etwas konfus.
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Pepsi
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#616

07.03.2013, 14:22

naja wenn er das bezahlt, ist die VA ja praktisch nicht erfolgt, das ist schon logisch, aber dann müsste sie auch richtig "gelöscht" werden
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#617

10.03.2013, 11:35

die VA, die der SCH abgibt beim GV und welche nicht in das SChuldnerverzeichnis eingetragen wird, bleibt bestehen, auch bei Zahlung etc. DIe VA bleibt die ganzen 2 Jahre und wird nicht gelöscht. Im SCH-Verzeichnis hingegen kann die Löschung wie bisher vorgenommen werden.
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#618

14.03.2013, 10:42

Jetzt muss ich mal ne ganz doofe Frage stellen:

Bin ich eigentlich verpflichtet das neue Formular für den PfÜB zu verwenden oder kann ich auch meine guten alten Textanträge verwenden?
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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#619

14.03.2013, 10:45

:suche
Das wurde hier in den vergangenen Wochen schon mehrfach diskutiert...
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tiko73

#620

14.03.2013, 10:52

Frau_Amsel hat geschrieben:kann ich auch meine guten alten Textanträge verwenden?
Nein! :roll:
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