Hallo,
kurze Frage, wenn ich Auskunft durch den GV einholen möchte und wissen möchte wo der Schuldner seine Konten hat, dieser bereits die E.V abgeben hat, muss ich dann trotzdem einen Antrag zur Zwangsvollstreckung stellen oder kann ich dem GV mitteilen, dass der Schuldner beriets die E.V abgegeben hat und er nur Auskunft einholen soll?
Vielen Dank
LG
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Die Drittauskünfte darf der GV nur in Verbindung mit einem Antrag auf VA einholen und wenn die Voraussetzungen des § 802 l ZPO vorliegen, also wenn der Schuldner seiner Verpflichtung zur Abgabe der VA nicht nachkommt oder eine Vollstreckung in die darin genannten Vermögensgegenstände voraussichtlich eine vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht erwarten lässt.
Und die Forderung muss über 500 € betragen.
Und die Forderung muss über 500 € betragen.
Hallo zusammen!
Kann mir einer erklären wie eine elektronicher Antrag auf Erlass eines Pfüb´s funktioniert? Wir arbeiten hier mit Phantasy..und in den Mustern ist auch eine Vorlage vorhanden, aber nur ein Schreiben, falls man doch noch "parallel" Unterlagen an das Gericht senden möchte...(soweit ich das verstanden habe).
Danke
Kann mir einer erklären wie eine elektronicher Antrag auf Erlass eines Pfüb´s funktioniert? Wir arbeiten hier mit Phantasy..und in den Mustern ist auch eine Vorlage vorhanden, aber nur ein Schreiben, falls man doch noch "parallel" Unterlagen an das Gericht senden möchte...(soweit ich das verstanden habe).
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Falls Du eine elektronische Übermittlung des PfÜb-Antrages an das Gericht meinst - so weit sind die hiesigen Gerichte noch nicht.Centira hat geschrieben:Hallo zusammen!
Kann mir einer erklären wie eine elektronicher Antrag auf Erlass eines Pfüb´s funktioniert? Wir arbeiten hier mit Phantasy..und in den Mustern ist auch eine Vorlage vorhanden, aber nur ein Schreiben, falls man doch noch "parallel" Unterlagen an das Gericht senden möchte...(soweit ich das verstanden habe).
Danke
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Centira hat geschrieben: hatten doch genug Zeit
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Leute, ich schaff einfach nicht, alles zu lesen: Muss man ab 1.3. denn nun einen Farbdrucker haben? Kurze Info? Vielen Dank
Grüße - sansibar
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Nichts genaues weiß man nicht - oder auch: werden wohl die Gerichte/Richter entscheiden müssen.sansibar hat geschrieben:Hallo Leute, ich schaff einfach nicht, alles zu lesen: Muss man ab 1.3. denn nun einen Farbdrucker haben? Kurze Info? Vielen Dank
Da ich keine Lust habe, wegen einer Farbe einen Streit/Diskussion anzufangen, werde ich wohl den Antrag in Farbe drucken, die Abschriften/Entwürfe aber nur in s/w.
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Wir haben hier keinen Farbdrucker... zur Not mal ich den grün an... ansonsten müssen sie mir die Formulare schon zur Verfügung stellen
Wir schaffen doch nicht für ein paar Pfübs im Jahr nen Farbdrucker an, weil die erste Seite einen grünen Kasten braucht.
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