Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kaltforelle
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#521

01.02.2013, 10:11

Ich gehöre wohl zu den wenigen, die zwischenzeitlich von allen Formularen (PfüB und Zwangsvollstreckung) begeistert sind.

Hab zwar immer noch ein Blanko-Formular neben mir liegen, damit ich mir vorher überlegen kann, wo ich meine Kreuze machen muss, aber je häufiger ich gerade das ZV-Formular nutze, desto besser geht es. Im übrigen setzen sich die Kreuze, die man auf der ersten Seite rechts macht, im Formular automatisch fort !!

Weiterhin kann ich über das bei mir installierte FreePDF XP das Formular auf meinem Rechner speichern, wo ich möchte (auch in meiner digitalen Akte).
LG

( :wink1 P.S. Ich gehöre keinem Lobby-Verein an und werde auch (noch) nicht für meine positive Äußerung zu den Formularen bezahlt)
Centira
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#522

01.02.2013, 11:55

Hallo!

Hat schonmal jemand einen "vereinfachten Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden" gem. § 829 a ZPO gemacht? Wir arbeiten mit Phantasy und haben gestern endlich unser Update bekommen und auch unsere neuen Muster zur ZV...

Wir verschicke ich das elektronisch? EGVP?

Danke
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#523

01.02.2013, 12:09

Wir haben es noch nicht gemacht. Es wird per EGVP verschickt, aber nach meinem Kenntnisstand verfügen die meisten Vollstreckungsgerichte derzeit noch gar nicht über die technischen Voraussetzungen. Im Zweifelsfall würde ich also immer vorab beim Vollstreckungsgericht nachfragen, ob der elektronische Antrag dort überhaupt bearbeitet werden kann.
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Majo
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#524

01.02.2013, 13:36

Centira hat geschrieben:Hallo!

Hat schonmal jemand einen "vereinfachten Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden" gem. § 829 a ZPO gemacht? Wir arbeiten mit Phantasy und haben gestern endlich unser Update bekommen und auch unsere neuen Muster zur ZV...
ich arbeite auch mit Phantasy aber find dieses Muster nicht. Das Update und die neuen Muster haben wir. Kannst du mir weiterhelfen?
Ernie

#525

01.02.2013, 13:53

Kaltforelle hat geschrieben:Ich gehöre wohl zu den wenigen, die zwischenzeitlich von allen Formularen (PfüB und Zwangsvollstreckung) begeistert sind.
:respekt Außerdem ist ja wichtig, eins nicht zu vergessen: Keiner kommt um die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare herum!
Steffi81
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#526

04.02.2013, 10:07

nephele hat geschrieben:Dann zitiere ich mal eben:
Kombi-Auftrag neu (hier können wieder beide RA-Gebühren angesetzt werden )

1. Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen gem. § 802a ZPO.........
2. Antrag eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO einzuholen (= sofortige Ladung ohne Frist oder sogar sofortige Abnahme in der Wohnung)
3. sollten die Voraussetzungen des §807 nicht geschaffen werden können (Sch. ist nie da oder ein Dritter verweigert)...
4. wird hiermit die Vermögensauskunft des 802 ZPO beantragt (hier bestehen keine Voraussetzungen mehr)
5. Auskünfte Dritter einzuholen, wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt..
Dritte = Deutsche Rentenversicherung (Ermittlung des Arbeitgebers) und Bundeszentralamt für Steuern (hier sind alle! Konten jeden Bürgers gespeichert)
6. Vorläufiges ZV bei Ermittlung
7. Haftbefehl beantragen
8. Gv soll Haftbefehl vollziehen
Schimpfen und meckern kann man natürlich, bringt einen aber nicht weiter. Man wird sich wohl oder übel mit der ganzen Materie und den neuen Formularen auseinandersetzen und Zeit investieren müssen.

Guten Morgen zusammen,
ich habe zu den Gebühren mal eine Frage, oben steht ja dass beide RA Geb. angesetzt werden können.
Ist es eine 0,3 für die Abgabe der VA und eine 0,3 für die Pfändung? Und, wie hoch sind die GK für einen Kombiauftrag?
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nephele
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#527

04.02.2013, 10:22

Ist es eine 0,3 für die Abgabe der VA und eine 0,3 für die Pfändung?
Wie beim alten Kombi-Auftrag auch. Beide Gebühren werden angesetzt, aber erst wenn die VA abgenommen wird, fällt die Gebühr für VA auch an.
, wie hoch sind die GK für einen Kombiauftrag?
Was für Gerichtskosten?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Steffi81
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#528

04.02.2013, 10:32

Ach gott, sorry, ich bin grad so verwirrt...Ich bin erst seit 6 Monaten (Pause von 7 Jahren) wieder in dem Beruf. Das heisst ich buche erst nach Abgabe der VA die zweite 0,3 Gebühr?
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sunny84
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#529

04.02.2013, 10:34

Die 2. Gebühr entsteht, sobald der GV Termin zur Abgabe der VA bestimmt.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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#530

04.02.2013, 10:36

Steffi81 hat geschrieben:Ach gott, sorry, ich bin grad so verwirrt...Ich bin erst seit 6 Monaten (Pause von 7 Jahren) wieder in dem Beruf. Das heisst ich buche erst nach Abgabe der VA die zweite 0,3 Gebühr?
Genauer: Nach Einleitung des Verfahrens auf Abgabe der VA, für die Entstehung der Gebühr ist es nicht notwendig, dass die VA abgegeben wird.

Die Kosten des GVZ kann ich dir nicht schreiben, das hängt davon ab, wieviel der GVZ tun muss und wieviel Wegegeld entsteht. Wenn es zur Abgabe der VA kommt, schätze ich etwa 50 EUR plus/minus, mit Verhaftung mehr. Bekommt der GVZ das Geld beim ersten Besuch oder regelmäßig Raten sind es meist um die 23 EUR pluss ggf. Hebegebühren (bei Raten).
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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