Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Alexandra1976
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#511

29.01.2013, 14:35

[/quote]Für nen ZV Kombiauftrag muss man keine Kreuze machen, da kein Formularzwang besteht.[/quote]

Wenn ich so einen "neuen Kombiauftrag" wie ihn OGV Roland in seinem Thread anführt, unter Verwendung des Formulars über die Seite Justiz NRW erstelle, komm ich doch gar nicht drum herum, Kreuze zu machen. Fragt sich nur eben: Wo??? :shock:
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nephele
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#512

29.01.2013, 14:43

Dann zitiere ich mal eben:
Kombi-Auftrag neu (hier können wieder beide RA-Gebühren angesetzt werden )

1. Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen gem. § 802a ZPO.........
2. Antrag eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO einzuholen (= sofortige Ladung ohne Frist oder sogar sofortige Abnahme in der Wohnung)
3. sollten die Voraussetzungen des §807 nicht geschaffen werden können (Sch. ist nie da oder ein Dritter verweigert)...
4. wird hiermit die Vermögensauskunft des 802 ZPO beantragt (hier bestehen keine Voraussetzungen mehr)
5. Auskünfte Dritter einzuholen, wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt..
Dritte = Deutsche Rentenversicherung (Ermittlung des Arbeitgebers) und Bundeszentralamt für Steuern (hier sind alle! Konten jeden Bürgers gespeichert)
6. Vorläufiges ZV bei Ermittlung
7. Haftbefehl beantragen
8. Gv soll Haftbefehl vollziehen
Schimpfen und meckern kann man natürlich, bringt einen aber nicht weiter. Man wird sich wohl oder übel mit der ganzen Materie und den neuen Formularen auseinandersetzen und Zeit investieren müssen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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sunny84
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#513

29.01.2013, 14:46

Für nen ZV Kombiauftrag muss man keine Kreuze machen, da kein Formularzwang besteht

Wenn ich so einen "neuen Kombiauftrag" wie ihn OGV Roland in seinem Thread anführt, unter Verwendung des Formulars über die Seite Justiz NRW erstelle, komm ich doch gar nicht drum herum, Kreuze zu machen. Fragt sich nur eben: Wo??? :shock:
Aber musst dieses Formular doch gar nicht verwenden, wenn du nicht willst. Du kannst den ZV-Auftrag auch einfach mit RA-Micro machen. Dann musst du auch keine Kreuze setzen...
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#514

29.01.2013, 15:00

Ich habe den ZV-Auftrag auch über RA-Micro gemacht. Es kam vom GV jetzt die Mitteilung, dass die ZV fruchtlos verlief, weil Schu nichts hinterlassen hat. Der GV hat mich wegen meines Antrages nicht angemeckert
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Majo
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#515

29.01.2013, 16:04

Hab gestern meinen ersten Unterhaltspfüb (Konto und Arbeitgeber) wegen dynamischen Unterhalt mit PKH und Nichtberücksichtigung der Kinder wegen eigenem Einkommen gemacht (mit dem neuen Formular). Habs in s/w gedruckt. Bin gespannt, ob der durch geht. Waren insgesamt 50 Seiten (also 10 Seiten x 5 Ausfertigungen). Find die Papierverschwendung mehr als unsinnig. Ich hoff, alles klappt!
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#516

29.01.2013, 16:19

Hallo Majo, hab bereits mehrere Pfübse in s/w eingereicht. Bisher sind alle anstandslos innerhalb von wenigen Tagen erlassen worden.
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#517

29.01.2013, 16:27

Die Vordrucke für den Pfüb sind erst ab dem 01.03.13 Pflicht, ob in Farbe oder nicht ist daher noch vollkommen egal. :P
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#518

30.01.2013, 10:46

JSanny hat geschrieben:Es werden wohl noch gar keine Auskünfte abgerufen werden können, das gilt ja nur für VVs ab 1.1.13 ;)

Ich habe aber mal per Mail beim Vollstreckungsportal nachgefragt bzgl. der Kosten und diese Auskunft erhalten:
"die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften, für NRW ist dies das JustG NRW. D.h. 4,50 Euro je übermittelten Datensatz und zwar auch für die Information, dass eine Eintragung für den Schuldner nicht vorliegt.
Bzgl. Abrufe in anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die unter http://www.vollstreckungsportal.de" target="blank unter Menüpunkt „Kontakt“ angegebenen
Kontaktadressen der Zentralen Vollstreckungsgerichte.
Die Gebühren werden mit Kreditkarte abgerechnet. Allerdings ist dies derzeit technisch noch nicht möglich, was aber nicht heißen soll, dass die
Kosten – wahrscheinlich im Laufe des 1. Halbjahres – nicht nachgefordert werden."
Somit ist jetzt sicher, daß auch für Negativauskünfte die Kosten erhoben werden :shock:
Ich hol das Thema nochmal kurz hoch. Hat es inzwischen eine Änderung zu der Zahlungsweise gegeben?
Ich persönlich finde die Seite derzeit noch eine Katastrophe, keine Hinweise auf Zahlungsarten, keine FAQ, keine Möglichkeit eine Kanzlei als solche anzumelden und dann wird ggf. alles erst in einem halben Jahr abgerechnet.

*ironiemodusan Ist ja nicht so, dass die Justiz erst am 15.12.2012 von der Notwendigkeit dieses Portals erfahren hätte... :evil: *ironiemodusaus

Im Moment finde ich das einfach nur ärgerlich.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Ernie

#519

30.01.2013, 11:02

Geniesserin hat geschrieben:Im Moment finde ich das einfach nur ärgerlich.
Typisch deutsch! :mrgreen: Nicht ärgern! :blumen
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#520

30.01.2013, 11:12

Ich habe heute mal für Niedersachsen nachgesehen und dort muss man zunächst auf die Internetseite des Amtsgerichts Goslar, dann auf die Registerkarte "Zentrales Vollstreckungsgericht", dort kann man sich dann über die Zuständigkeiten informieren und ziemlich weit unten bei den allgemeinen Fragen taucht ein weiterer Link auf, der zu einem schief und verschwommen kopierten 1-seitigen Gesetzesauszug führt. Da steht dann, 4,50 € und zwar auch für Negativauskünfte. Auf der Seite des Nds. Justizministeriums steht immer noch, dass "beabsichtigt" ist, für die Einsichtnahme "voraussichtlich" 4,50 € zu verlangen. Ich verstehe nicht, weshalb hier keine Button-Lösung möglich ist, zumal ja wohl jedes Bundesland 4,50 € verlangt, zumindestens ist mir bislang kein abweichendes Bundesland bekannt. Bislang habe ich noch keine Rechnung bekommen. Frage mich auch, wie das mit der Kreditkarte funktionieren soll, denn die Daten wurden bei der Registrierung nicht abgefragt und da jedermann bei berechtigtem Interesse Einsicht nehmen kann, könnte ja theoretisch auch mal jemand ohne Kreditkarte dabei sein.
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