Aber selbst dann - so habe ich das jedenfalls verstanden -, sind deine Kollegen der Meinung, daß die Gebühr eben nicht anfällt, weil der RA ja "nur" die entsprechenden Kreuze zu machen hat und dies würde die Einigungsgebühr nicht auslösen.Warum soll dies nur gelten bei einem isolierten ZV-Auftrag auf Einigung?
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hallo,
in meinem Beitrag habe ich doch ausgeführt, dass der Gläubiger sich mit der Ratenzahlung auseinandersetzen soll hinsichtlich der Kostenfolge und der Ratenhöhe.
Das geht über die Kreuze hinaus.
Letztlich wird es die Rechtsprechung entscheiden.
S. Geiselmann
in meinem Beitrag habe ich doch ausgeführt, dass der Gläubiger sich mit der Ratenzahlung auseinandersetzen soll hinsichtlich der Kostenfolge und der Ratenhöhe.
Das geht über die Kreuze hinaus.
Letztlich wird es die Rechtsprechung entscheiden.
S. Geiselmann
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Hat sich eigentlich an den Gerichtsvollzieherkosten zum 01.01.2013 auch etwas geändert? (Abgesehen von den Kosten für seine neuen Befugnisse, meine ich.) Ist die Höhe der Gebühren aus dem GVKostG gleichgeblieben oder wurden die im Zuge der Reform gleich mit erhöht? Hab gerade schon auf den einschlägigen Gesetzestexte-Seiten geschaut, scheint aber alles gleich geblieben zu sein. Aber auf deren Aktualität möchte ich mich nicht unbedingt verlassen.
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Moin, da streiten noch die Länder (wollen höhere Gebühren) und die Regierung (will weniger erhöhen).
Es sieht so aus, als wenn alle Gebühren um rund 20% angehoben werden. Zeitpunkt soll Mitte 2013 sein.
Leider nicht beim Wegegeld. Wir fahren also weiter für 2,50 Euro je Auftrag zum Schuldner. Mitunter 3 x je Auftrag .
Viele Grüße
Es sieht so aus, als wenn alle Gebühren um rund 20% angehoben werden. Zeitpunkt soll Mitte 2013 sein.
Leider nicht beim Wegegeld. Wir fahren also weiter für 2,50 Euro je Auftrag zum Schuldner. Mitunter 3 x je Auftrag .
Viele Grüße
Ich möchte einen ganze normalen Zwangsvollstreckungsauftrag machen. Ich habe im Internet ein Formular gefunden, wobei ich meine, dass noch kein Formularzwang besteht. Oder weiß da jemand schon mehr?
Dann habe ich noch das Beck´sche Formularbuch und dort ist ein Muster drin, welches sich auch ziemlich von dem Formular aus dem Internet unterscheidet ... In diesem steht u. a. "Der nach § 4 Abs. 1 GvKostG zu zahlende Kostenvorschuss wird gedeckt durch ..." In den Anmerkungen steht, dass der Gläubiger eine Vorschusspflicht hat. Wisst ihr da etwas drüber? In dem Formular, das ich im Internet gefunden habe, steht nichts von einem Vorschuss.
Dann habe ich noch das Beck´sche Formularbuch und dort ist ein Muster drin, welches sich auch ziemlich von dem Formular aus dem Internet unterscheidet ... In diesem steht u. a. "Der nach § 4 Abs. 1 GvKostG zu zahlende Kostenvorschuss wird gedeckt durch ..." In den Anmerkungen steht, dass der Gläubiger eine Vorschusspflicht hat. Wisst ihr da etwas drüber? In dem Formular, das ich im Internet gefunden habe, steht nichts von einem Vorschuss.
Das ist das Formular aus dem Internet:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/z ... g/GV_6.pdf
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/z ... g/GV_6.pdf
- Pepples
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Für dem stinknormalen VA gibt es (noch) keinen Formularzwang. Ob und wann der kommt steht noch in den Sternen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- nephele
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Ich finde den Auftrag des DGVB ganz gut.
http://www.dgvb.de/AuftragVollstreckungV10.pdf" target="blank
http://www.dgvb.de/AuftragVollstreckungV10.pdf" target="blank
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Der Formularzwang soll im II Quartal kommen.
Der Programmfehler in RA-Micro beim ZV-Auftrag soll kurzfristig behoben werden.
Dann kann nur noch die VA nach 802 oder die VA gem. 807 beantragt werden. Im Moment ist immer
beides beantragt, das geht aber im praktischen und auch bei den Kosten nicht.
Beim Vorschuß entscheidet jeder Kollege selbst, ob er den erhebt.
Viele Grüße
Der Programmfehler in RA-Micro beim ZV-Auftrag soll kurzfristig behoben werden.
Dann kann nur noch die VA nach 802 oder die VA gem. 807 beantragt werden. Im Moment ist immer
beides beantragt, das geht aber im praktischen und auch bei den Kosten nicht.
Beim Vorschuß entscheidet jeder Kollege selbst, ob er den erhebt.
Viele Grüße