Ich habs so gemacht:
Habe die 5.000 € ganz oben eingetragen, habe Teilhauptforderung angeklickt, dann zwei Spalten weiter unten nebst 5 Prozentpunkten angeklickt und dann ab Soundsovielten (wasn Wort ) angegeben, so dass unten als Gesamtbetrag auch nur die 5.000 € erscheinen, die man ja auf der letzten Seite ganz unten auch als GW für die RA-Kosten angeben muss.
Mal sehen, obs klappt, PÜ ist gestern raus.
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Nochmal zum ZVA:
Wie macht ihr das? Muss ich gleich die Fremdauskünfte beauftragen oder kann ich dem Gerichtsvollzieher sagen, er soll sich mit mir nochmal absprechen, wenn die Voraussetzungen für den 802l ZPO vorliegen? Ich weiß ja jetzt noch nicht, ob ich die Fremdauskünfte tatsächlich brauchen werde oder nicht?
Wenn der Schuldner z. B. nicht zum Termin erscheint, will ich ja erst dann entscheiden können, ob ich die Fremdauskünfte oder den Haftbefehl will. Bzw. wenn die Selbstauskünfte nicht reichen, werde ich nicht prinzipiell bei der Rentenversicherung o. ä. nachfragen lassen, kostet ja schließlich alles Geld
Wie macht ihr das? Muss ich gleich die Fremdauskünfte beauftragen oder kann ich dem Gerichtsvollzieher sagen, er soll sich mit mir nochmal absprechen, wenn die Voraussetzungen für den 802l ZPO vorliegen? Ich weiß ja jetzt noch nicht, ob ich die Fremdauskünfte tatsächlich brauchen werde oder nicht?
Wenn der Schuldner z. B. nicht zum Termin erscheint, will ich ja erst dann entscheiden können, ob ich die Fremdauskünfte oder den Haftbefehl will. Bzw. wenn die Selbstauskünfte nicht reichen, werde ich nicht prinzipiell bei der Rentenversicherung o. ä. nachfragen lassen, kostet ja schließlich alles Geld
- schneewittchen1984
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Hat sich hier schon was ergeben, ich steh nämlich gerade auch vor dem selben Problem. Braucht man quasi für jeden PC ne eigene Registrierung?Britzel hat geschrieben:Das Problem habe ich auch. Bei uns funktioniert an einem PC (dort wo die Registrierung vorgenommen wurde) das Anmelden, aber an allen anderen 12 PC funktioniert es nicht. Wenn ich von einem dieser PCs dann den Link aus der E-Mail öffne, muss ich wieder die PIN von dem Schreiben eingeben, obwohl ich unsere Benutzerkennung schon registriert habe. Ich verzweifle. :twisted: Hat irgendjemand schon irgendeinen Lösungsansatz?
Werde am Montag mal beim Land Nordrhein-Westfalen laut Impressum anrufen, wenn sich hier nichts mehr ergeben sollte.
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Les mal weiter Schneewittchen, da kommt noch ein Link von JSanny über den es dann wohl geklappt hat
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Bislang hatte ich noch keinen Auftrag, würde es dann aber mal mit dem Fomular versuchen wollen. Formularzwang für Pfübs gilt übrigens erst ab 01.03.2013.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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nagut, dann werd ich das auch über die formulare künftig machen . vielen dank! dachte formularzwang ist schon. hab hier den link gesehen.
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche ... nn=1512734" target="blank
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- schneewittchen1984
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Ok, über den bin zumindest ich von meinem PC aus wieder reingekommen. Muss mal schauen, ob das von Chefs Laptop dann auch geht.sunny84 hat geschrieben:Les mal weiter Schneewittchen, da kommt noch ein Link von JSanny über den es dann wohl geklappt hat
Würd ich auch so machen. Je eher man sich an die neuen Formulare gewöhnt, desto besser.Frau Cindy hat geschrieben:Bislang hatte ich noch keinen Auftrag, würde es dann aber mal mit dem Fomular versuchen wollen. Formularzwang für Pfübs gilt übrigens erst ab 01.03.2013.
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Da steht doch aber, dass die Formulare ab 01.03.2013 verbindlich zu nutzen sind.näänc hat geschrieben:nagut, dann werd ich das auch über die formulare künftig machen . vielen dank! dachte formularzwang ist schon. hab hier den link gesehen.
http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche" target="blank ... nn=1512734
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Interessanter Gedanke. Ich habe die Anträge bislang schon vorab gestellt - so ich die Auskünfte wollte.sternchen160983 hat geschrieben:Nochmal zum ZVA:
Wie macht ihr das? Muss ich gleich die Fremdauskünfte beauftragen oder kann ich dem Gerichtsvollzieher sagen, er soll sich mit mir nochmal absprechen, wenn die Voraussetzungen für den 802l ZPO vorliegen? Ich weiß ja jetzt noch nicht, ob ich die Fremdauskünfte tatsächlich brauchen werde oder nicht?
Wenn der Schuldner z. B. nicht zum Termin erscheint, will ich ja erst dann entscheiden können, ob ich die Fremdauskünfte oder den Haftbefehl will. Bzw. wenn die Selbstauskünfte nicht reichen, werde ich nicht prinzipiell bei der Rentenversicherung o. ä. nachfragen lassen, kostet ja schließlich alles Geld
Ich könnte mir vorstellen, dass der ein oder andere GVZ nicht erfreut sein wird, wenn man zunächst um Rücksprache bittet - die haben mit den neuen Aufgaben eh schon genug zu tun.
Letztlich wird sich das aber wohl in der Praxis zeigen.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich