Vielen Dank euch beiden. RA Micro habe ich eben schon mal herunter gefahren und mich dann direkt hier angemeldet. Ich versuche es gleich noch einmal. Es ist der erste ZVA in diesem Jahr...muss ich bei dem neuen Formular oder dem neuen Textbaustein von RA Micro etwas beachten?
Zur Schuldnerauskunft: Ich bzw. die Kanzlei muss sich erst einmal registrieren und den PIN abwarten, ehe wir Anfragen stellen können und Einblick haben können? Habe ich das hier gerade alles richtig entnommen?
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- sunny84
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Genau, ihr müsst euch erst mal registrieren. Da du über das Vollstreckungsportal aber sowieso nur Auskünfte über die Vermögensauskunft (also neues Recht) bekommst und nicht, ob der Schuldner z. B. in 2012 die EV abgegeben hat, eilt das in meinen Augen nicht so sehr. Im Moment steht da ja noch so gut wie nix drin.Zur Schuldnerauskunft: Ich bzw. die Kanzlei muss sich erst einmal registrieren und den PIN abwarten, ehe wir Anfragen stellen können und Einblick haben können? Habe ich das hier gerade alles richtig entnommen?
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Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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sunny, sag das nicht. Ich hab heute die erste Terminsmitteilung für ne Vermögensauskunft bekommen
Ja, ich hatte auch gedacht, dass das länger dauert aufgrund allgemeiner Überlastung wegen der ganzen Neuerungen
- Adelia
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Vielleicht haben wir einen GVZ erwischt, in dessen Bezirk sich nicht so viele Schuldner rumtreiben. Ne aber war auch echt überrascht.
Wenn der Schuldner ordentlich die Vermögensauskunft abgibt, nicht einmal einen Monat bis ich das Ding hab, ist doch super. Das wirklich mal eine Zeitersparnis vom feinsten.
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- sunny84
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Ok, aber ich sag mal so: Wenn man jetzt noch nicht registriert ist, ist es nicht so dramatisch (in meinen Augen zumindest), weil es doch eher unwahrscheinlich ist, dass da jetzt schon Daten zum entsprechenden Schuldner hinterlegt sind. Zumal die VA ja auch nicht unbedingt sofort da eingetragen wird.
Ich mach da auf jeden Fall keine Anfrage mehr, bevor das mit den Kosten nicht abschließend geklärt ist.
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Das mit der Teilhauptforderung habe ich auch schon so angegeben, ist problemlos durchgegangen.Tanja hat geschrieben:Ich hätte da mal ne Frage zu dem neuen PÜ-Formular (das, das man im PDF-Format am PC ausfüllen kann):
Wie mache ich da nur einen Teilbetrag von z. B. 5.000 € geltend? Ich werde daraus nicht recht schlau?! Da kann man zwar Teilhauptforderung ankreuzen und vorne 5.000 € angeben, aber ich kann nicht die Zinsen anklicken, da man davor auch einen Betrag erst angeben muss, etc.
schonmal!
Zinsen aus einer Teilhauptforderung oder ist das eine zweite Frage? Wenn Du keine ausgerechneten Zinsen angeben willst, probier mal, ob Du "0" links eintragen kannst. Habe es selbst noch nicht versucht.
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Da sich das RVG (noch) nicht geändert hat, gehe ich derzeit davon aus, das es bei der Vergütung wie bisher bleibt. Also für eine gütliche Erledigung und dann Vermögensauskunft würde ich zweimal die 3309 berechnen.Mina20 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich hätte da auch mal eine Frage zur neuen ZV:
Wie sieht das denn jetzt mit den RA-Gebühren aus?
Bekommt man einmal die 3309 für den Versuch der gütlichen Erledigung (wie man sie ja jetzt beantragen muss) und auch nochmal zusätzlich für die Vermögensauskunft (wie bei der eidesstattlichen Versicherung früher)?
Oder bekommt man für den gesamten Auftrag nur einmal die Gebühr? Ich steh gerade auf dem Schlauch...
Für Antworten bin ich echt dankbar...
Habe aber beim letzten entsprechenden Antrag nicht drauf geachtet, ob es so im Mustertext steht bzw. Forderungskonto.
Absolut sicher bin ich mir aber nicht, ob meine Auffassung richtig ist.
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