Nein, die Gerichtskosten fallen weg!
Wenn du eine Abschrift von einem Vermögensverzeichnis nach altem Recht haben willst, bleibt alles, wie es bislang war. 15,- € GK und gut.
Wenn du aber eine Abschrift von der neuen Vermögensauskunft haben willst, gehst du über den GVZ und dessen Gebühr ist 25,- €. Wie gesagt, ob dann dort noch Auslagen dazu kommen, da bin ich mir nicht ganz sicher (bislang hab ich's noch nicht probiert)
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
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Nein du erhälst einmalig bei der Registrierung eine PIN per Post.
Dann den Link den du per EMail bereits erhalten hast anklicken und dort anmelden.
Die PIN gibts du zusammen mit deiner Email bei der ersten Anmeldung ein und kannst dann ein Kennwort festlegen mit dem du dich in Zukunft anmeldest.
Hab die PIN gestern bekommen...
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Zuletzt geändert von BKKler am 18.01.2013, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo zusammen, ich habe heute meine erste Vermögensauskunft erhalten. Bin nun mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Vollstreckungsunterlagen nach dem Eintragungsanordnungsverfahren zurückkommen.
Wisst Ihr zufällig, ob ich im neuen Pfüb-Formular bei einer Pfändung der Altersrente den Buchstaben B ankreuzen muss oder muss ich diese Pfändung unter G eintragen?
Vielen Dank und viele Grüße haribo
Wisst Ihr zufällig, ob ich im neuen Pfüb-Formular bei einer Pfändung der Altersrente den Buchstaben B ankreuzen muss oder muss ich diese Pfändung unter G eintragen?
Vielen Dank und viele Grüße haribo
- Majo
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Hi,
zwei Fragen zum Vollstreckungsportal:
Hat von euch schonmal jemand eine kostenpflichtige Auskunft eingeholt? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten? Kostet es auch was, wenn die Anfrage kein Ergebnis liefert?
Telefonische Auskünfte geben die zentralen Gerichte jetzt nichtmehr, oder? Würde ja wohl keinen Sinn machen, dann würde jeder eher anrufen, um sich die Auskunftskosten zu sparen...
Edit:
ok, sorry, das waren jetzt mehr als 2 Fragen
zwei Fragen zum Vollstreckungsportal:
Hat von euch schonmal jemand eine kostenpflichtige Auskunft eingeholt? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten? Kostet es auch was, wenn die Anfrage kein Ergebnis liefert?
Telefonische Auskünfte geben die zentralen Gerichte jetzt nichtmehr, oder? Würde ja wohl keinen Sinn machen, dann würde jeder eher anrufen, um sich die Auskunftskosten zu sparen...
Edit:
ok, sorry, das waren jetzt mehr als 2 Fragen
- Soenny
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Es werden wohl noch gar keine Auskünfte abgerufen werden können, das gilt ja nur für VVs ab 1.1.13
Ich habe aber mal per Mail beim Vollstreckungsportal nachgefragt bzgl. der Kosten und diese Auskunft erhalten:
Ich habe aber mal per Mail beim Vollstreckungsportal nachgefragt bzgl. der Kosten und diese Auskunft erhalten:
Somit ist jetzt sicher, daß auch für Negativauskünfte die Kosten erhoben werden"die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften, für NRW ist dies das JustG NRW. D.h. 4,50 Euro je übermittelten Datensatz und zwar auch für die Information, dass eine Eintragung für den Schuldner nicht vorliegt.
Bzgl. Abrufe in anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die unter http://www.vollstreckungsportal.de" target="blank unter Menüpunkt „Kontakt“ angegebenen
Kontaktadressen der Zentralen Vollstreckungsgerichte.
Die Gebühren werden mit Kreditkarte abgerechnet. Allerdings ist dies derzeit technisch noch nicht möglich, was aber nicht heißen soll, dass die
Kosten – wahrscheinlich im Laufe des 1. Halbjahres – nicht nachgefordert werden."
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- nephele
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Wird per Kreditkarte abgerechnet? Klar, ich frag mal unseren Geschäftsführer, ob ich seine Kreditkarte dafür angeben kann
Bevor das da nicht einigermaßen läuft und sich eingespielt hat, werden wir das Portal wohl nicht nutzen.
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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- sunny84
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Das find ich jetzt aber ganz schön heftig.Somit ist jetzt sicher, daß auch für Negativauskünfte die Kosten erhoben werden
Ich hab eben mal nach nem Schuldner gesucht, weil ich vom AG darauf hingewiesen wurde, dass es da ja zwischenzeitlich schon was neues (Ergänzung der EV o. ä.) nach neuem Recht vorliegen könnte. Da wurd mir aber nix angezeigt wegen Kosten. Find ich ja nett...
Und die Abrechnung mit Kreditkarte ist ja auch "nett"...
Doch teilweise schon. Aber die sagen dir halt nur, ob bis 31.12.12 ne EV abgegeben wurde. Alles, was neu ist, musst du über das Vollstreckungsportal suchen.Telefonische Auskünfte geben die zentralen Gerichte jetzt nichtmehr, oder?
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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- Majo
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Das mit der Kreditkarte ist ja echt witzig...
Ich schätz, das wird dann irgendwann über Einzugsermächtigung laufen...
Find ich echt heftig, dass sogar Negativauskünfte was kosten!
Ich schätz, das wird dann irgendwann über Einzugsermächtigung laufen...
Find ich echt heftig, dass sogar Negativauskünfte was kosten!