Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Steffi81
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#111

12.11.2012, 14:34

Andere Frage: Wo stelle ich den Antrag auf Festsetzung der ZV Kosten? Beim Vollstreckungsgericht oder beim zuständigen Prozeßgericht?

Habe das noch nie gemacht (bin nach langjähriger Pause seit August erst wieder in meinem Beruf und hab Nachholbedarf) :pfeif
RA-mw
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#112

12.11.2012, 14:54

Soweit ich weiss beim AG des Schuldners!?
Pitt
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#113

12.11.2012, 15:25

Vollstreckungsgericht - § 788 Abs. 2 ZPO
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Cindi
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#114

12.11.2012, 15:50

Genau, ich habs aus Vollstreckung effektiv. Wenn ich im Dezember zum Seminar gehe, kann ich dann direkt meine ganzen Fragen stellen, und glaubt mir, es werden viele Fragen sein... Geht hier noch jemand am 08.12. in Frankfurt zum Seminar?
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Spiderman
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#115

12.11.2012, 15:57

ich hab vorgestern auch ein seminar zur Sachaufklärung in der ZV besucht... dieser neue vordruck für den Pfüb ist ja mal echt gut durchdacht *ich hoffe da kommt ein wenig die ironie durch...*

also wo ich nich ganz durchblicke is, was ist eine Vermögensauskunft, wozu letztendlich die schuldnerkartei dient und in welchem Zusammenhang das vermögensverzeichnis zur Schuldnerkartei steht?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#116

12.11.2012, 16:18

Wenn ich den neuen § 755 richtig lese, gehören ZV-Kosten und Nebenforderung nicht zu der Grenze 500 EUR (sofern eine Hauptforderung vorhanden ist).
Auch der neueste ZPO-Kommentar sagt nix bzgl. Berücksichtigung bei Titulierung.

@Torno1990:
Vermögensauskunft = Vermögensverzeichnis/eidesstattliche Versicherung (Abschriften sind nur über den GVZ erhältlich)
Schuldnerkartei = Liste der Schuldner die eine Vermögensauskunft geleistet haben, oder den Forderungen aus der Vollstreckung nicht nachgekommen sind. Diese Liste ist für jeden (nach Registrierung) einsehbar.
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nephele
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#117

12.11.2012, 16:23

was ist eine Vermögensauskunft
vorher: eV-Protokoll
wozu letztendlich die schuldnerkartei dient
Meinst du das Schuldnerverzeichnis? Das hat den selben Zweck wie vorher auch.
in welchem Zusammenhang das vermögensverzeichnis zur Schuldnerkartei steht
Na die Abgabe der eV oder Haftanordnung usw. wurde ja bisher auch ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#118

12.11.2012, 16:54

Vermögensauskunft = Vermögensverzeichnis/eidesstattliche Versicherung (Abschriften sind nur über den GVZ erhältlich)
Ich hätte noch den guten alten Offenbarungseid dazu beizutragen. :pfeif :P
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#119

13.11.2012, 09:33

nephele hat geschrieben:
was ist eine Vermögensauskunft
vorher: eV-Protokoll

und was ist das das vermögensverzeichnis :?: :?:
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
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#120

13.11.2012, 09:34

Torno1990 hat geschrieben:
nephele hat geschrieben:
was ist eine Vermögensauskunft
vorher: eV-Protokoll

und was ist das das vermögensverzeichnis :?: :?:
genau das gleiche 8)
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