Andere Frage: Wo stelle ich den Antrag auf Festsetzung der ZV Kosten? Beim Vollstreckungsgericht oder beim zuständigen Prozeßgericht?
Habe das noch nie gemacht (bin nach langjähriger Pause seit August erst wieder in meinem Beruf und hab Nachholbedarf)
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- Cindi
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Genau, ich habs aus Vollstreckung effektiv. Wenn ich im Dezember zum Seminar gehe, kann ich dann direkt meine ganzen Fragen stellen, und glaubt mir, es werden viele Fragen sein... Geht hier noch jemand am 08.12. in Frankfurt zum Seminar?
- Spiderman
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ich hab vorgestern auch ein seminar zur Sachaufklärung in der ZV besucht... dieser neue vordruck für den Pfüb ist ja mal echt gut durchdacht *ich hoffe da kommt ein wenig die ironie durch...*
also wo ich nich ganz durchblicke is, was ist eine Vermögensauskunft, wozu letztendlich die schuldnerkartei dient und in welchem Zusammenhang das vermögensverzeichnis zur Schuldnerkartei steht?
also wo ich nich ganz durchblicke is, was ist eine Vermögensauskunft, wozu letztendlich die schuldnerkartei dient und in welchem Zusammenhang das vermögensverzeichnis zur Schuldnerkartei steht?
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist...
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Wenn ich den neuen § 755 richtig lese, gehören ZV-Kosten und Nebenforderung nicht zu der Grenze 500 EUR (sofern eine Hauptforderung vorhanden ist).
Auch der neueste ZPO-Kommentar sagt nix bzgl. Berücksichtigung bei Titulierung.
@Torno1990:
Vermögensauskunft = Vermögensverzeichnis/eidesstattliche Versicherung (Abschriften sind nur über den GVZ erhältlich)
Schuldnerkartei = Liste der Schuldner die eine Vermögensauskunft geleistet haben, oder den Forderungen aus der Vollstreckung nicht nachgekommen sind. Diese Liste ist für jeden (nach Registrierung) einsehbar.
Auch der neueste ZPO-Kommentar sagt nix bzgl. Berücksichtigung bei Titulierung.
@Torno1990:
Vermögensauskunft = Vermögensverzeichnis/eidesstattliche Versicherung (Abschriften sind nur über den GVZ erhältlich)
Schuldnerkartei = Liste der Schuldner die eine Vermögensauskunft geleistet haben, oder den Forderungen aus der Vollstreckung nicht nachgekommen sind. Diese Liste ist für jeden (nach Registrierung) einsehbar.
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vorher: eV-Protokollwas ist eine Vermögensauskunft
Meinst du das Schuldnerverzeichnis? Das hat den selben Zweck wie vorher auch.wozu letztendlich die schuldnerkartei dient
Na die Abgabe der eV oder Haftanordnung usw. wurde ja bisher auch ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. Daran ändert sich grundsätzlich auch nichts.in welchem Zusammenhang das vermögensverzeichnis zur Schuldnerkartei steht
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Ich hätte noch den guten alten Offenbarungseid dazu beizutragen.Vermögensauskunft = Vermögensverzeichnis/eidesstattliche Versicherung (Abschriften sind nur über den GVZ erhältlich)
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vorher: eV-Protokollnephele hat geschrieben:was ist eine Vermögensauskunft
und was ist das das vermögensverzeichnis
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genau das gleicheTorno1990 hat geschrieben:vorher: eV-Protokollnephele hat geschrieben:was ist eine Vermögensauskunft
und was ist das das vermögensverzeichnis
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