Betreuer lässt das Geld verschwinden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
butschnik
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#1

29.03.2012, 17:30

Hallo zusammen, dieser Fall lässt mich um Jahre altern:

Die Schuldnerin wohnt in unserem Altenheim u. hat einen gesetzlichen Betreuer. Seit 2009 liefen hier die Heimgelder auf, die der Betreuer zahlen wollte, sobald der Haus der Schuldnerin verkauft sei. Da sich der Betreuer immer völlig stur und stumm stellte und meine Sachstandsanfragen nie beantwortete, habe ich MB beantragt und im Oktober 2011 VB erwirkt (gg. die Schuldnerin X, vertr. d. d. Betreuer "Blödi"). Anfang Dezember 2011 geht hier auf einmal ein großer Geldbetrag ein. Auf meine Nachfrage im Heim höre ich: das Haus ist verkauft!

Ich *hurra* freu mich, schreibe "Blödi" an, kriege natürlich keine Antwort, pfände sofort das Konto und höre jetzt von der Bank: kein Geld da, nur ein Sparbuch mit 150 Euro, im übrigen letzte Woche rückwirkend zum Februar als P-Konto eingetragen!!!! Watt???? Wo ist die Kohle hin??? :motz Die Bank weiß es auch nicht, darf ja auch nix sagen, lässt aber durchblicken, hier kommt monatlich nur "das übliche" rein und raus, ich denke mal Rente und Pflegegeld.

Was mach ich denn jetzt?
Ich hab im Pfüb die Kto-Auszüge mitgepfändet. Nützt mir das was, wenn ich den GV jetzt losschicke? Kriege ich die überhaupt rückwirkend? Ich muss ja wissen, was Ende letzten Jahres auf dem Kto. los war...
Kann ich dem Betreuer irgendwie in den Nacken springen? Das was er hier so tut, kann ja auch nicht ganz im Sinne des Gesetzes sein...

Ideen? Vorschläge? Schlaue Sprüche? Kluge Kommentare? Ich nehm alles!!!
Danke euch und liebe Grüße ausm Norden
:-)
Sonea

#2

29.03.2012, 17:35

Ihr vertretet also die Einrichtung, in der der Betreute untergebracht ist und befürchtet, dass der Betreuer Gelder unterschlagen bzw. nicht ordnungsgemäß verwendet hat?

Ob Ihr noch die alten Kontobelege erhalten könnt, wage ich zu bezweifeln.
Aber wenn Ihr der Ansicht seid, dass da was nicht koscher ist, könnt Ihr zumindest das Betreuungsgericht informieren.
Das Betreuungsgericht muss den Betreuer ja überwachen und die Rechnungslegung ist ja jährlich zu prüfen.
Weiß der Fuchs, vllt. hat das Haus auch nur die Hälfte des Verkehrswertes eingebracht, Sozialleistungen waren zurückzuzahlen, das Gericht hat seinen Anteil nach BGB § 1836e zurückgefordert und - zack! - ist nüscht mehr da.
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Adora Belle
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#3

29.03.2012, 17:36

Jo, erstmal schlaue Sprüche. 8) Bitte Deinen Beruf im Profil ergänzen. Erst danach darf Dir geantwortet werden.
butschnik
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#4

29.03.2012, 17:51

@Adora Belle: erledigt :)

@Sonea: Ja, wir sind u. a. die Einrichtung, wo die Betreute wohnt. Und was die Rechte und Pflichten von Betreuern angeht: Dass man sich ans Gericht wenden kann, hab ich schon mal gehört. Aber ich weiß nicht, wie - also mit welchen Belegen, oder reichen Vermutungen? Vielleicht macht er ja auch alles richtig, ich weiß es nicht.
Ich habe auch noch Fälle hier, wo die Betreuer ihre Klienten zu uns ins Krankenhaus schicken und allen Schnick-schnack ordern (Einzelzimmer, TV, Chefarzt, usw.) und danach höre ich: Nein, die Klientin hat kein Geld u. kann das nicht bezahlen und die Krankenkasse übernimmt es nicht...
Hast du einen Tipp für einschlägige Literatur? Ich brauch ne Fortbildung :(
Sonea

#5

29.03.2012, 17:56

Du kannst Dich jederzeit schriftlich an das Betreuungsgericht wenden. Wenn der Rpfl. dort vermutet, dass "was im Busche ist", kann der Betreuer auch aufgefordert werden, Rede und Antwort zu stehen.
Ob und was dabei rauskommt, werdet Ihr allerdings nicht erfahren.

Habt Ihr handfeste Beweise, könntet Ihr auch Strafanzeige erstatten.
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Kasimir1603
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#6

30.03.2012, 08:53

mein Chef ist auch Betreuer einer älteren Dame, welche in einem Pflegeheim untergebracht ist. Ich muss für diese jährlich 1 x eine komplette Vermögensaufstellung machen, aus welcher ersichtlich ist, welche Geldmittel zur Verfügung stehen. Der Rechtspfleger prüft sämtliche Kontoauszüge, bezahlte Rechnungen, Kassenbücher, Geldein- und ausgänge. Jeder Geldtransfer (sofern er nicht zu den alltäglichen Dingen wie GEZ-Gebühren, Schornsteinfegergebühren fürs Haus, etc. pp läuft) oder neue Geldanlage etc. müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Also macht es schon Sinn, sich mit dem zuständigen Betreuungsgericht und dem Rechtspfleger zusammenzutun und nachzuforschen.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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#7

12.04.2012, 17:03

Danke euch erstmal.

Ich werde zunächst mal das mit dem Betreuungsgericht versuchen. Vielleicht kann man mir dort weiterhelfen.
Falls ihr aber noch andere Ideen im Bereich der ZV habt - nur her damit!

LG Butschnik
Sonea

#8

12.04.2012, 17:32

Kasimir1603 hat geschrieben:mein Chef ist auch Betreuer einer älteren Dame, welche in einem Pflegeheim untergebracht ist. Ich muss für diese jährlich 1 x eine komplette Vermögensaufstellung machen, aus welcher ersichtlich ist, welche Geldmittel zur Verfügung stehen. Der Rechtspfleger prüft sämtliche Kontoauszüge, bezahlte Rechnungen, Kassenbücher, Geldein- und ausgänge. Jeder Geldtransfer (sofern er nicht zu den alltäglichen Dingen wie GEZ-Gebühren, Schornsteinfegergebühren fürs Haus, etc. pp läuft) oder neue Geldanlage etc. müssen vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Also macht es schon Sinn, sich mit dem zuständigen Betreuungsgericht und dem Rechtspfleger zusammenzutun und nachzuforschen.
Sicher, der Betreuer ist zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet (es sei denn, er gehört zu den befreiten Betreuer, wovon bei einem RA meist nicht auszugehen ist ...).
Das Gericht wird allenfalls die Monierungen der Einrichtung zur Kenntnis nehmen und nach Prüfung den Betreuer zum Gespräch zitieren bzw. eine Stellungnahme anfordern.
Die Einrichtung muss allerdings nicht auf Antwort oder Mitteilung hoffen. Sie ist nicht am Verfahren beteiligt und kann daher nur an den Betreuer bzw. auf den Prozessweg verwiesen werden.
RAService
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#9

12.04.2012, 19:06

Ich gehe mal davon aus, dass die Betreute Sozialleistungen erhält?!
Denn für das Heim, sprich die Unterbringung, gibt es Leistungen vom Sozialamt, wenn das
Barvermögen des Betreuten nicht reicht.
So oder so stimmt hier was nicht.
Entweder Barvermögen und der Betreute unterschlägt, da nicht weitergeleitet oder
Sozialleistungen, die ebenfalls nicht weitergeleitet werden.
Noch schlimmer wäre es, wenn Sozialleistungen geflossen sind, die aber nicht
weitergeleitet wurden und das Sozialamt, sich diese nun durch den Verkauf des Hauses
zurückgeholt hat.
Mithin, ich würde mich ebenfalls an das Betreuungsgericht wenden.
butschnik
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#10

16.04.2012, 15:07

Hallo!

Kurzer Zwischenstand: habe heute mit dem Betreuungsgericht telefoniert und den Fall grob geschildert. Sie brauchen das Ganze jetzt natürlich schriftlich von und wollen nach Prüfung den Betreuer zum Gespräch laden. Ich soll dann entsprechend Nachricht erhalten. Na, ich bin mal gespannt....

@RAService: ja es gibt Sozialleistungen, die auch direkt ans Heim gezahlt werden. Diese decken aber nicht den monatlichen Gesamtbetrag, hier läuft also der Eigenanteil auf.

Kann mir vllt noch jemand etwas zu den Kontoauszügen im Zus-hang mit dem Pfüb sagen? Bekommt man die rückwirkend?

LG und bis bald, wenn ich Neues zu berichten habe
butschnik
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