mit Haftbefehl zur Familienfeier
Verfasst: 27.03.2012, 11:01
Ihr Lieben, ich hab folgendes Problem:
ZV gelingt nicht, also Haftbefehl beantragt. Der Schuldner befindet sich aber nie in seiner Wohnung. Ist laut Auskunft Mdt. ständig bei seiner Freundin, genaue Anschrift ist aber leider nicht bekannt.
Nun unser Gedanke, wir schicken den GV zur Familienfeier. Das hab ich aber noch nie gemacht. Da gibt es so einige Fragen.
Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
Viel wichtiger, brauch man einen entsprechenden Beschluss? Weil die Familientreffen in der Regel Sonntags sind. Aber der Beschluss nach 758a hilft mir da ja nur wenig, weil ich nicht die Wohnung durchsuchen will.
zumal es eigentlich schnell gehen muss, weil die nächste familienfeier schon diesen sonntag ist. alternativ weiß ich von einem treffen am 9.4., sprich ostermontag
Es muss doch irgendwie möglich sein, den Haftbefehl zu vollstrecken. Wir wissen nämlich, dass er arbeitet, aber ohne die eV leider nicht, wo.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Die Kommentare und Lehrbücher tun es jedenfalls nicht
ZV gelingt nicht, also Haftbefehl beantragt. Der Schuldner befindet sich aber nie in seiner Wohnung. Ist laut Auskunft Mdt. ständig bei seiner Freundin, genaue Anschrift ist aber leider nicht bekannt.
Nun unser Gedanke, wir schicken den GV zur Familienfeier. Das hab ich aber noch nie gemacht. Da gibt es so einige Fragen.
Wonach richtet sich die Zuständigkeit?
Viel wichtiger, brauch man einen entsprechenden Beschluss? Weil die Familientreffen in der Regel Sonntags sind. Aber der Beschluss nach 758a hilft mir da ja nur wenig, weil ich nicht die Wohnung durchsuchen will.
zumal es eigentlich schnell gehen muss, weil die nächste familienfeier schon diesen sonntag ist. alternativ weiß ich von einem treffen am 9.4., sprich ostermontag
Es muss doch irgendwie möglich sein, den Haftbefehl zu vollstrecken. Wir wissen nämlich, dass er arbeitet, aber ohne die eV leider nicht, wo.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Die Kommentare und Lehrbücher tun es jedenfalls nicht