Zwangsversteigerung + Zwangsverwaltung ist angeordnet

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mima79
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#1

21.03.2012, 14:28

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal wieder ein kleines Problem:

Schuldner hat EV abgegeben; er hat allerdings Immobilienbesitz (4 Eigentumswohnungen). Heute habe ich die Grundbuchauszüge erhalten. Bei allen 4 Eigentumswohnungen ist die Zwangsversteigerung sowie die Zwangsverwaltung angeordnet. Meine Frage jetzt:

Kann ich noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen???

Bereits jetzt sage ich schon mal :thx :thx :thx für eine Antwort!

Viele liebe Grüße
Mima
jurissima
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#2

21.03.2012, 14:32

Das gehört nicht in dieses Unterforum.
Lass es doch mal in das passende Fachforum verschieben!
mima79
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#3

21.03.2012, 14:33

Sorry habe ich zu spät gemerkt! :cry:
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#4

21.03.2012, 14:43

Einfach melden zum verschieben und bitte nicht neu einstellen. :wink:
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mima79
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#5

21.03.2012, 14:56

Sorryyyyyyyyyyyyyyyyyyyy :-) :sorry

und

:dankeschoen
Geiselmann
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#6

21.03.2012, 18:12

Hallo,

die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken ist noch möglich, § 866 Abs. 2 ZPO.
Der Zwangsversteigerungsvermerk und der Zwangsverwaltungsvermerk bewirken keine Grundbuchsperre.
Allerdings müssen die SZH dann gem. § 37 Nr. 4 ZVG angemeldet werden, da sie nach den ZV-Vermerken eingetragen wurden.

S. Geiselmann
mima79
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#7

22.03.2012, 09:15

Vielen Vielen Vielen Dank!!!! :thx :thx :thx
:dankeschoen
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