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Gerichtlicher Vergleich, Schuldner zahlt unter Vorbehalt

Verfasst: 21.03.2012, 12:18
von DeniseZ
Hallo Ihr Lieben!

Wir stecken hier in einem Fall, wo wir uns intern nicht sicher sind, was genau zu tun ist.
Kurzer Sachverhalt:
Kläger beauftragt uns mit einer Zahlungsklage wegen Nebenkosten.
Im Termin wird ein Vergleich geschlossen, welcher nicht widerrufen wurde.
Schuldner zahlt den Vergleichsbetrag sodann "unter Vorbehalt" und erklärt über seinen RA gleichzeitig die Aufrechnung gegenüber des Klägeranspruchs wegen einer noch offenen Mietkaution, die es aber in Wirklichkeit nie gegeben hat. Parteien streiten jetzt außergerichtlich um diese "angebliche" Mietkaution.

Meine/unsere Frage jetzt:
Kann wegen des Vergleichs nun darauf vollstreckt werden, dass der Zusatz "unter Vorbehalt" verschwindet? Wenn ja, wie macht man das?
Oder können wir irgendetwas anderes machen, um den Zustand "unter Vorbehalt" zu beenden?
Mein Chef wollte locker flockig vollstrecken, aber aus unserer Sicht (Mitarbeiter) ist das nicht einfach so möglich.

Wäre toll, wenn Ihr ein paar Tipps parat hättet.

Viele sonnige Grüße!

Re: Gerichtlicher Vergleich, Schuldner zahlt unter Vorbehalt

Verfasst: 21.03.2012, 12:25
von sansibar
Ich wüsste nicht, wie man das vollstrecken kann. Der Titel lautet ja nur auf die Zahlung, und die ist erfolgt. Meiner Meinung nach müsst ihr den Gegner auffordern, den Vorbehalt zurückzunehmen, und ggf. neu verklagen. Aber ich bin nicht sicher.

Re: Gerichtlicher Vergleich, Schuldner zahlt unter Vorbehalt

Verfasst: 21.03.2012, 12:49
von Andre Boine
Ihr habt den Vergleich, nachdem ihr die letzte Vergleichszahlung erhalten habt, erklärt ihr einfach dem Gegner, dass Ihr die Deklaration unter Vorbehalt nicht akzeptiert.

Kommt bzgl. angeblicher Mietkaution kein außergerichtl. Vergleich zustande, muss Euer Gegner wiederrum Euch bzw. Euren Mandanten verklagen.

Re: Gerichtlicher Vergleich, Schuldner zahlt unter Vorbehalt

Verfasst: 21.03.2012, 12:52
von Tigra
So wies aussieht ist der Vergleich doch rechtskräftig - also kann er sich das unter Vorbehalt doch schon mal abschminken, die aufrechnung hätte er in den verfahren vorbringen können in der der vergleich geschlossen wurde.

ich wrüde einer neuen Klage wg.d er mietkaution gelassen entgegen sehen. Auch das gericht wird die aufrechnung in einer bereits beendeten angelegenheit nicht akzeptieren.