Schuldner hat eigene Firma

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

19.03.2012, 15:01

Hallöchen,

in einer ZV-Sache ist bekannt geworden, dass der Schuldner eine eigene Firma besitzt. Er ist Fliesenleger. Konto habe ich schon gepfändet. Was könnte ich denn jetzt noch machen??

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Adelia
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#2

19.03.2012, 15:07

Zwangsvollstreckungsauftrag bezüglich der Firma einreichen.
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Juliane1985
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#3

19.03.2012, 15:08

hast du ein muster für mich??
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#4

19.03.2012, 15:11

Advoware wird doch bestimmt einen ZVA drin haben. Den an die Firmenanschrift schicken und gut ist. :wink:
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#5

19.03.2012, 15:15

Pepples hat geschrieben:Advoware wird doch bestimmt einen ZVA drin haben. Den an die Firmenanschrift schicken und gut ist. :wink:
:zustimm
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Juliane1985
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#6

19.03.2012, 15:31

einfach nur eine ZV-Auftrag machen??
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Adelia
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#7

19.03.2012, 15:34

Ja genau einen einfach ZV-Auftrag. Dort gibst du eben die Anschrift der Firma und schreibst am besten noch hinzu, dass der Schuldner der Inhalber der Firma ist.
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Juliane1985
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#8

19.03.2012, 15:37

ok danke ;)
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
Jupp03/11

#9

19.03.2012, 15:38

Sind Firmen- und Wohnanschrift identisch?
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#10

19.03.2012, 15:41

@Juliane
Du kannst einen ganz normalen ZV-Auftrag machen mit dem Vermerk:

...überreichen wir anliegend das ...(Titel) des AG/LG sowieso, AZ ... vom ..., mit dem Auftrag, folgende Beträge im Wege der Zwangsvollstreckung (einschließlich Taschenpfändung), sowie der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, insbesondere der Lagerbestände einzuziehen. Es wird beantragt, die Gläubigerin und deren Prozessvertreter vom Termin der Zwangsvollstreckung zu unterrichten, damit diese an dem Termin teilnehmen können und vllt noch Mit der Aussetzung der Verwertung besteht kein Einverständnis.

LG
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