Problem mit GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Miu
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#1

19.03.2012, 10:04

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe ein Problem mit einem GV, der sich - warum auch immer - jedes Mal und bei jedem Antrag von uns weigert, diesen auszuführen.
Es geht um eine Sachpfändung (Eigentumsvorbehalt), eine Austauschpfändung und einen Antrag auf Ergänzung der EV.
Den Sachpfändungsauftrag wollte er nicht ausführen, da die anfallenden Kosten zu hoch seien (Wert der Sache: € 50.000).
Telefonisch hat er mir mitgeteilt, dass er auch den Antrag auf Austauchpfändung zurückweisen würde, da auch hier die Kosten zu hoch wären (Wert: € 23.000).
Die Ergänzung der EV möchte er nicht durchführen, da die Mitteilung des Schuldners, er sei auf dem Weg zur Arbeit eine "Schutzbehauptung" wäre...
In der EV (von letzem Jahr) hat der Schuldner angegeben, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Mach ich was falsch?! So langsam habe ich irgendwie das Gefühl, der GV ist auf Du und Du mit dem Schuldner...
Was soll an "ich gehe arbeiten" eine Schutzbehauptung sein? Sowas erzählt ein Schuldner doch nicht dem Gläubigervertreter, oder?!

Gibt es irgendeine Möglichkeit, einen anderen GV zu beauftragen?
Möchte es mir mit diesem GV nämlich eigentlich nicht übermäßig verscherzen, da er noch in vielen anderen Angelegenheiten von uns tätig ist...
Habe schon über eine DAB oder Erinnerung nach § 766 ZPO nachgedacht, weil mich das so maßlos ärgert... :motz

Hat einer von Euch vielleicht einen Tipp, wie man hier am besten verfahren kann???
Die Akte macht mich wahnsinnig! Was bringen mir die Titel, wenn der GV sich ständig weigert, Aufträge auszuführen? :wut

Danke schonmal!
Mancher wirft seinen schlechten Argumenten noch ein Stück seiner Persönlichkeit hinten nach, wie als ob jene dadurch richtiger ihre Bahn laufen würden und sich in gerade und gute Argumente verwandeln ließen...

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#2

19.03.2012, 10:12

Wenn er sich weigert, bleibt nur die Erinnerung nach § 766. :ka
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Miu
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#3

19.03.2012, 10:15

Er ist ja der Meinung, dass sich all die Maßnahmen nicht lohnen würden.
Ich kann das bei diesen Gegenstandswerten aber gar nicht nachvollziehen.
Oder seh ich das falsch? Wie gesagt: Einmal € 50.000 und eimal € 23.000...
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#4

19.03.2012, 10:18

Ja was sagt denn dein Chef dazu? Es ist ja schön, wenn ein GV einen auf einen Fehler hinweist, wenn man mal was übersehen hat oder so, aber naja..bei solchen GW, sollte man doch dem Gläubiger die Entscheidung lassen, ob sich etwas lohnt oder nicht.
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#5

19.03.2012, 10:20

Miu, wenn du ihn nicht vorführen willst und noch öfter mit ihm zu tun haben wirst, musst du ihn erobern, d.h., anrufen, dir seine Entscheidungen erklären lassen, argumentieren, ggf. Argumente nachlesen, dich nochmal mit ihm auseinandersetzen etc.. So funktioniert´s bei mir eigentlich immer: Entweder kommen der GV und ich gemeinsamen Nenner oder ich nerv ihn so lange (immer freundlich und argumentativ), bis er nachgibt.
Grüße - sansibar
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#6

19.03.2012, 10:23

Chef ist angekäst ohne Ende, was ja auch irgendwie verständlich ist.
Der Antrag auf Ergänzung der EV kam jetzt - nicht ausgeführt - zurück + Kosten i.H.v. € 30,00 :shock: Für was??????
Ich nehme Hinweise von GV's sonst ja auch gerne an und beherzige diese eigentlich auch, aber es kann doch nicht sein, dass ALLE Anträge zurückgewiesen werden, oder?!

Erinnerung nach § 766 ZPO hab ich noch nie gemacht. :kopfkratz
Muss ich da irgendwas besonders beachten?!
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#7

19.03.2012, 10:24

Was soll denn bezüglich der Austauschpfändung getauscht werden?!

Für den Sachpfändungsauftrag entstehen RA-Gebühren von rund 400,00 EUR. Vielleicht ist der Schuldner dem Gerichtsvollzieher auch bereits bekannt und der GVZ weiß einfach, dass bei dem nichts pfändbar ist und da ja erst vor einem Jahr die e. V. abgegeben wurde, ist er vielleicht der Meinung, dass es nichts bringt.

Und nur die Behauptung, dass der Schuldner einen Arbeitsplatz hat, ist, denke ich mal, etwas vage für die erneute Abnahme der e. V.

Oder wie meinst du das mit deinen Werten (50.000,00/23.000,00 EUR)?
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#8

19.03.2012, 10:25

Sansibar hat recht. Ruf ihn erst mal an und frag nach, wieso er meint, dass es sich nicht lohnen würde. Manche erklären auch gerne fühlen sich dadurch dann ernst genommen. Fragen kostet nix. Und dann kannste mit Cheffe drüber sprechen und schaun, ob der GV recht hat oder nicht.

Wenn du Erinnerung machst, kann es schon ma was dauern, bis da mal ne Rückmeldung kommt. Nimmt halt Zeit in Anspruch.
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#9

19.03.2012, 10:27

@ sansibar:

Muss Dir da eigentlich zustimmen, aber bei diesem GV ist das ein Ding der Unmöglichkeit.
Ich rufe ihn an, frage nach, weshalb er den Antrag zurückgewiesen hat und ob wir uns nicht irgendwie in der Sache einigen können / an einem Strang ziehen können.
Antwort (jedes Mal): "Die Kosten sind zu hoch, das mache ich nicht"
Ob ich den nächsten Satz mit "Ja aber...", "Es ist sehr nett von Ihnen, dass Sie sich über die entstehenden Kosten Gedanken gemacht haben, aber der Gläubiger, dem die Kosten bewusst sind, möchte es trotzdem so..." etc. pp anfange, es juckt ihn nicht.
Er hat diesen "Es ist zu teuer"-Standpunkt, darüber möchte er nicht diskutieren und ist auch nicht bereit, seine Auffassung zu überdenken...
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#10

19.03.2012, 10:31

Wenn unter EV stehende Ware gepfändet werden soll, hat der GV nicht zu entscheiden, ob es sich lohnt. Ich habe kürzlich eine Maschine, die unter EV stand, vom GV pfänden lassen. Kosten ~ EUR 110,00.

Was soll denn bei der Austauschpfändung getauscht werden?

Ich habe in den letzten Wochen 3 DAB´s gemacht. Alle mit Erfolg. Zwei Vorgesetzte haben sich sogar für das Verhalten ihrer GV´s entschuldigt.
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