Ich habe ein Problem mit einem GV, der sich - warum auch immer - jedes Mal und bei jedem Antrag von uns weigert, diesen auszuführen.
Es geht um eine Sachpfändung (Eigentumsvorbehalt), eine Austauschpfändung und einen Antrag auf Ergänzung der EV.
Den Sachpfändungsauftrag wollte er nicht ausführen, da die anfallenden Kosten zu hoch seien (Wert der Sache: € 50.000).
Telefonisch hat er mir mitgeteilt, dass er auch den Antrag auf Austauchpfändung zurückweisen würde, da auch hier die Kosten zu hoch wären (Wert: € 23.000).
Die Ergänzung der EV möchte er nicht durchführen, da die Mitteilung des Schuldners, er sei auf dem Weg zur Arbeit eine "Schutzbehauptung" wäre...
In der EV (von letzem Jahr) hat der Schuldner angegeben, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Mach ich was falsch?! So langsam habe ich irgendwie das Gefühl, der GV ist auf Du und Du mit dem Schuldner...
Was soll an "ich gehe arbeiten" eine Schutzbehauptung sein? Sowas erzählt ein Schuldner doch nicht dem Gläubigervertreter, oder?!
Gibt es irgendeine Möglichkeit, einen anderen GV zu beauftragen?
Möchte es mir mit diesem GV nämlich eigentlich nicht übermäßig verscherzen, da er noch in vielen anderen Angelegenheiten von uns tätig ist...
Habe schon über eine DAB oder Erinnerung nach § 766 ZPO nachgedacht, weil mich das so maßlos ärgert...
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)
Hat einer von Euch vielleicht einen Tipp, wie man hier am besten verfahren kann???
Die Akte macht mich wahnsinnig! Was bringen mir die Titel, wenn der GV sich ständig weigert, Aufträge auszuführen?
![Extrem-wütend-Smiley :wut](./images/smilies/wut.gif)
Danke schonmal!